Ausschreibung 1371025: 410.20372 Ersatz Lehnenbrücke Lindi
Publiziert am: 18. Oktober 2023
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Baumeisterarbeiten Hauptmengen:
- Abbruch bestehende Lehnenbrücke.
- Aushubarbeiten und erstellen Bohrpfähle
- Ortbetonarbeiten
- Hinterfüllung Stützmauer und naturnahe Uferverbauung
- Belagsarbeiten
Abbruch Belag 540 m2, Abbruch Beton 275 m3
Aushub 300 m3, Hinterfüllung 90 m3
Bohrpfähle 380 m
Ortbeton 360 m3, Bewehrung 15 t
Uferverbauung Blocksatz 80 m3
Walzasphalt 200 t, Randsteine 86 m
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
18. Oktober 2023 | Publikationsdatum | |
18. Oktober 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
29. November 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
30. Oktober 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind bis 30.10.2023 unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Nach diesem Termin eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. Die Fragen werden am 03.11.2023 unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. |
29. November 2023 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
1. Dezember 2023 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
1. Januar 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
60 | PRICE | ZK1: Angebotspreis |
15 | QUALITY | ZK2: Fachkompetenz Schlüsselperson |
20 | QUALITY | ZK3: Bauprogramm und Vorgehenskonzept |
5 | QUALITY | ZK4: Ausbildungsplätze Lehrling und Arbeitsplätze zur Wiedereingliederung |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
EK 1: Fachkompetenz des Anbieters
EK 2: Leistungsfähigkeit des Anbieters
Vollständig ausgefülltes Dokument C, inkl. der darin genannten Nachweise und Selbstdeklaration
Zusätzliche Informationen
Gemäss den Besonderen Bestimmungen
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit gewährleisten.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schorenstrasse 39
3645 Gwatt (Thun)
Telefon: 031 636 44 00
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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