Ausschreibung 1369343: TU Herbriggen Lerch - Baumeisterarbeiten
Publiziert am: 10. November 2023
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Der betrachtete Streckenabschnitt befindet sich auf der Bahnstrecke der Matterhorn Gotthard Bahn zwischen Brig-Zermatt. Die Fahrbahn im Projektperimeter (ca. Km 30.652 bis ca. Km 31.345) ist in einem ungenügenden Zustand und muss daher erneuert werden. Das vorliegende Projekt schliesst an das Nachbarprojekt 390045 Station Herbriggen an und reicht bis zur Fahrbahnerneuerung Herbriggen – Randa, welches 2018 umgesetzt wurde. Die Linienführung verläuft parallel zur Kantonsstrasse (Längmatten) und der Matter Vispa ins Mattertal. Die Strecke ist als einspuriges Gleis mit Holz- und Stahlschwellen ausgebaut und entspricht in seiner heutigen Gestaltung nicht den Anforderungen und Vorgaben der aktuellen Normen. Der Zustand des Unter- und Oberbaus ist sanierungsbedürftig und die Gleisentwässerung ist nicht durchgehend gewährleistet. Die Schnittstellen betreffend Bauarbeiten und Gleisbau sind klar abgegrenzt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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10. November 2023 | Publikationsdatum | |
13. November 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
5. Januar 2024 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
4. Dezember 2023 | Frist für Fragen | Fragen und Antworten werden ausschliesslich über Simap bearbeitet. |
2. Februar 2024 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebotsunterlagen sind 1x in schriftlicher Form sowie 1x digital per USB-Stick einzureichen und dem Vermerk TU Herbriggen - Lerch, Baumeisterarbeiten "nicht öffnen" zu kennzeichnen. Es gilt das Datum des Poststempels |
5. Februar 2024 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind 1x in schriftlicher Form sowie 1x digital per USB-Stick einzureichen und dem Vermerk TU Herbriggen - Lerch, Baumeisterarbeiten "nicht öffnen" zu kennzeichnen. Es gilt das Datum des Poststempels |
29. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
23. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
50 | PRICE | Preis |
25 | QUALITY | Fachkompetenz: |
20 | QUALITY | Technischer Bericht |
5 | QUALITY | Nachhaltigkeit |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen
EK1:Referenzen über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (insbesondere bezüglich Arbeiten in Gleisnähe unter Betrieb, Fahrbahnerneuerung resp. Totalumbau Fahrbahn) in den letzten 10 Jahren.
EK2:Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
EK3:Erklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmung in den der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren. Der gemittelte Jahresumsatz muss mindestens doppelt so gross sein wie die Angebotssumme für die vorgesehene Aufgabe.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
gemäss Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
gemäss Ausschreibungsunterlagen
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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