Ausschreibung 1368769: Knoten Bern/Kilian Schärer/Substanzerhalt Flamatt-Bümpliz Süd
Publiziert am: 28. Oktober 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Diese Beschaffung beinhaltet nachfolgend aufgeführte Hauptarbeiten auf der Strecke Flamatt (FLM) - Bern Bümpliz Süd (BNBS):
- Anpassung der Gleisgeometrie
- Fahrbahnerneuerung mit oder ohne Unterbausanierung
- Neubau der Gleisentwässerung inkl. Retentionsmassnahmen (Bau von vier unterirdischen Retentionsbecken in Ortbeton).
- Tieferlegung von Querungen der Gleisentwässerung
- Erstellen von Bankettsicherungen mit Winkelgitter
- Neubau Durchlass Löölibach
- Neubau Kabelkanalisationen
- Tieferlegung von Kabelquerungen
- Fahrleitungstotalerneuerung zwischen Flamatt und Thörishaus Station inkl. Mastfundamente
- Umbau der Fahrleitungsanlage im Bhf Thörishaus Station auf Linienkonzept
- Erneuerung Perronkante Mittelperron Thörishaus Station
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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28. Oktober 2023 | Publikationsdatum | |
28. Oktober 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
20. November 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
29. Januar 2024 | Abgabetermin 00:00 | 1) Zwei-Couvert-System (zwei Pakete) 2) Bedingungen Die zusätzlich im technischen Teil abzugebenden Unterlagen sind im Dokument F1 Angebot der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Die Angebote sind in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) und in CHF an folgende Adresse zu senden: Formvorschriften - Für den technischen Teil gemäss Formular F1 Kein Teil des "technischen" Angebots darf in dem "kommerziellen" Paket enthalten sein und umgekehrt. Weder im technischen Teil noch im Begleitschreiben darf ein Preiselement enthalten sein. Dieser Grundsatz gilt auch für Varianten. Die Varianten sind als Anhang in zwei getrennten, verschlossenen Paketen beizufügen und müssen alle Angaben enthalten, die für die technische und kommerzielle Bewertung des Angebots erforderlich sind. |
1. Februar 2024 | Offertöffnung | 1) Zwei-Couvert-System (zwei Pakete) 2) Bedingungen Die zusätzlich im technischen Teil abzugebenden Unterlagen sind im Dokument F1 Angebot der vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Die Angebote sind in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) und in CHF an folgende Adresse zu senden: Formvorschriften - Für den technischen Teil gemäss Formular F1 Kein Teil des "technischen" Angebots darf in dem "kommerziellen" Paket enthalten sein und umgekehrt. Weder im technischen Teil noch im Begleitschreiben darf ein Preiselement enthalten sein. Dieser Grundsatz gilt auch für Varianten. Die Varianten sind als Anhang in zwei getrennten, verschlossenen Paketen beizufügen und müssen alle Angaben enthalten, die für die technische und kommerzielle Bewertung des Angebots erforderlich sind. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden. Jede Anpassung kann zum Ausschluss des Angebotes des Anbieters führen.
Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.
Für die Bewertung der Eignungskriterien (EK) gelten folgende Musskriterien:
EK1.1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung - Ingenieurbau
EK1.2: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung - Fahrstrom
EK1.3: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung – Fahrbahn
EK1.4: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung – Bauen ab Gleis
EK2: Hinreichendes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
Nachweise zu den Qualifikationskriterien:
Nachweise zum Kriterium EK1.1:
N1.1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik im Bereich Ingenieurbau -> Genereller Bahntrassebau mit Unterbausanierung und Gleisentwässerung.
Nachweise zum Kriterium EK1.2:
N1.2: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik im Bereich Fahrstrom -> Montage dynamisches Kettenwerk und Fahrleitungsarbeiten im Intervall, sowie im Bahnhofsbereich. Eine Depotanlage zählt nicht als vergleichbare Projektreferenz
Nachweise zum Kriterium EK1.3:
N1.3: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik im Bereich Fahrbahn -> Gleisbauarbeiten (Gleis und Weichen, Neubau und/oder Erneuerung) mit Einsatz von schienengebundenen Bauzügen/ Gleisbaumaschinen/ Fahrzeugen und/oder gleisgängigen Baufahrzeugen
Nachweise zum Kriterium EK1.4:
N1.4: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik im Bereich Bauen ab Gleis unter Betrieb. (Das Referenzprojekt muss vom Anbieter bzw. einem ARGE-Mitglied stammen)
Mehrere Bereiche können auch innerhalb des gleichen Projektes nachgewiesen werden.
Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Stammt die geforderte Referenz von einem Subunternehmer, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Nachweise zum Kriterium EK2:
N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder bei nicht zertifizierten Unternehmen, Beschreibung des firmeneigenen Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen)
Zusätzliche Informationen
Gemäss der Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt. In der Fotodokumentation D? sind u.a. die verschiedenen nur ab Gleis zugänglichen Abschnitte einsehbar.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen.
Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bahnhofstrasse 12
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Telefon: 00
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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