Ausschreibung 1368497: MP-180073 IP-Netz F3, Los 11.2 LWL GEXI regional

Publiziert am: 30. Oktober 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von:
10 km LWL-Kabel SM-144 A2 Tunnel
8 km LWL-Kabel SM-48 A4 offene Strecke
2 km LWL-Kabel SM-48 A2 offene Strecke
6 Stk. Baugruppenträger (BGT) 19" 4HE
6 Stk. Kabelregal 2HE fix
56 Stk. KEV-Modul 3HE/7TE (für Einbau in BGT 19" 4HE)
1 Stk. Messungen SM-144
2 Stk. Messungen SM-48
Patchungen

Folgende Leistungen sind ebenfalls Bestandteil:
- Engineering
- Realisierungspflichtenheft (RPH)
- Dokumentation


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45311000: Installation von Elektroanlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. Oktober 2023 Publikationsdatum
30. Oktober 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

11. Dezember 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
13. November 2023 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 17.11.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 13.11.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet

11. Dezember 2023 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

18. Dezember 2023 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

19. Februar 2024 Geplanter Projektstart
26. November 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 PRICE ZK1: Preis
15 QUALITY ZK2: Qualität 25%; ZK2.1: Bauprogramm Zeigen Sie auf, wie Sie für die Kabelzüge vorgehen. •Vorgehen für die Aufnahmen der Installationswege •Kabelzüge mit dem Ablauf und die dazu notwendigen Zeitfenster für die Sperrungen (Anzahl der Fahrstreifen) aufgegliedert auf die Teilstrecken •Vorgehen bei den LWL-Spleissungen mit Aufstellung der Hilfsmittel inkl. Datenblatt •Vorgehen bei den LWL-Messungen mit Angabe der Messmittel inkl. Datenblatt •Zusammenstellung der vorgesehen Maschinen (max. 3 Seiten A4 mit Skizze und Beschreibung, nicht eingerechnet die Datenblätter).
10 QUALITY ZK2.2: Eingesetzte Produkte; Beschreibung der Hauptkomponenten (Kabel LWL und KEV). Beschreibung der Materialien/Beschichtungen/Einsatztauglichkeit/Kompatibilität mit Produktangaben zum Anwendungs- und Temperaturbereich. Beschreibung allfälliger Abweichungen zu den Dokumenten ASTRA 13022 und ASTRA 23001-12120 (max. 3 Seiten A4 mit Skizze und Beschreibung, nicht eingerechnet die Datenblätter)
10 QUALITY ZK3: Organisation; ZK3.1: Organigramm; Organigramm mit den Schnittstellen zu den anderen Losen und deren Abstimmungsbedarf sowie der Beschreibung (Schwergewichte) der einzelnen Funktionsblöcke (max. 2 Seiten A4, Arial 10)
15 QUALITY ZK3.2: Schlüsselperson; Baustellenleiter: Beschreibung eines Referenzprojektes mit Kabelzug (LWL-Kabel) und Anschlussarbeiten (LWL) auf einer Autobahn mit einem Tunnel und einem Vollanschluss als Ersatzmassnahme unter Verkehr. Der vorgesehene Baustellenleiter muss dort als BL oder BL Stv. eingesetzt worden sein. Das Projekt muss seit 1.1.2023 erfolgreich in Betrieb sein und die Bausumme im Bereich Kabelzug muss grösser 300'000.- CHF betragen.

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz der Schlüsselperson
EK4: Leistungsanteil Unterakkordant

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: Technische Leistungsfähigkeit:
Referenzobjekt der Firma bzw. der federführenden Firma über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a)Fachbereich: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer LWL-Kabelanlage
b)Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 0.3 Mio.)
c)Die Referenz darf nicht älter als 7 Jahre sein
d)Projekt abgeschlossen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023)

EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bestätigung/Nachweis, dass die Jahresumsätze des Anbieters für die Jahre 2021 und 2022 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages betragen.

Nach Angebotseingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
a)Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
b)Auszug Ausgleichskasse
c)AHV/IV/EO/ALV,
d)Bestätigung UVG-Versicherer,
e)Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer
f)Versicherungsnachweise,
allesamt nicht älter als 3 Monate

EK3: Referenz der Schlüsselperson: Baustellenleiter: Referenzobjekt des Projektleiters über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a)Fachbereich: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer LWL-Kabelanlage
b)Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 0.3 Mio.)
c)Die Referenz darf nicht älter als 7 Jahre sein
d)Projekt abgeschlossen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023)

EK4: Leistungsanteil Unterakkordant:
Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen Subunternehmer maximal 50% betragen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache erhältlich.
4. (Bei BSA-Ausschreibungen bis 31.12.2026) Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1368497 MP-180073 IP-Netz F3, Los 11.2 LWL GEXI regional