Ausschreibung 1368497: MP-180073 IP-Netz F3, Los 11.2 LWL GEXI regional
Publiziert am: 30. Oktober 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von: Folgende Leistungen sind ebenfalls Bestandteil:
10 km LWL-Kabel SM-144 A2 Tunnel
8 km LWL-Kabel SM-48 A4 offene Strecke
2 km LWL-Kabel SM-48 A2 offene Strecke
6 Stk. Baugruppenträger (BGT) 19" 4HE
6 Stk. Kabelregal 2HE fix
56 Stk. KEV-Modul 3HE/7TE (für Einbau in BGT 19" 4HE)
1 Stk. Messungen SM-144
2 Stk. Messungen SM-48
Patchungen
- Engineering
- Realisierungspflichtenheft (RPH)
- Dokumentation
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
30. Oktober 2023 | Publikationsdatum | |
30. Oktober 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. Dezember 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
13. November 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 17.11.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 13.11.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet |
11. Dezember 2023 | Abgabetermin 00:00 | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
18. Dezember 2023 | Offertöffnung | Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
19. Februar 2024 | Geplanter Projektstart | |
26. November 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
50 | PRICE | ZK1: Preis |
15 | QUALITY | ZK2: Qualität 25%; ZK2.1: Bauprogramm Zeigen Sie auf, wie Sie für die Kabelzüge vorgehen. •Vorgehen für die Aufnahmen der Installationswege •Kabelzüge mit dem Ablauf und die dazu notwendigen Zeitfenster für die Sperrungen (Anzahl der Fahrstreifen) aufgegliedert auf die Teilstrecken •Vorgehen bei den LWL-Spleissungen mit Aufstellung der Hilfsmittel inkl. Datenblatt •Vorgehen bei den LWL-Messungen mit Angabe der Messmittel inkl. Datenblatt •Zusammenstellung der vorgesehen Maschinen (max. 3 Seiten A4 mit Skizze und Beschreibung, nicht eingerechnet die Datenblätter). |
10 | QUALITY | ZK2.2: Eingesetzte Produkte; Beschreibung der Hauptkomponenten (Kabel LWL und KEV). Beschreibung der Materialien/Beschichtungen/Einsatztauglichkeit/Kompatibilität mit Produktangaben zum Anwendungs- und Temperaturbereich. Beschreibung allfälliger Abweichungen zu den Dokumenten ASTRA 13022 und ASTRA 23001-12120 (max. 3 Seiten A4 mit Skizze und Beschreibung, nicht eingerechnet die Datenblätter) |
10 | QUALITY | ZK3: Organisation; ZK3.1: Organigramm; Organigramm mit den Schnittstellen zu den anderen Losen und deren Abstimmungsbedarf sowie der Beschreibung (Schwergewichte) der einzelnen Funktionsblöcke (max. 2 Seiten A4, Arial 10) |
15 | QUALITY | ZK3.2: Schlüsselperson; Baustellenleiter: Beschreibung eines Referenzprojektes mit Kabelzug (LWL-Kabel) und Anschlussarbeiten (LWL) auf einer Autobahn mit einem Tunnel und einem Vollanschluss als Ersatzmassnahme unter Verkehr. Der vorgesehene Baustellenleiter muss dort als BL oder BL Stv. eingesetzt worden sein. Das Projekt muss seit 1.1.2023 erfolgreich in Betrieb sein und die Bausumme im Bereich Kabelzug muss grösser 300'000.- CHF betragen. |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz der Schlüsselperson
EK4: Leistungsanteil Unterakkordant
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
EK1: Technische Leistungsfähigkeit:
Referenzobjekt der Firma bzw. der federführenden Firma über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a)Fachbereich: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer LWL-Kabelanlage
b)Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 0.3 Mio.)
c)Die Referenz darf nicht älter als 7 Jahre sein
d)Projekt abgeschlossen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023)
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bestätigung/Nachweis, dass die Jahresumsätze des Anbieters für die Jahre 2021 und 2022 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages betragen.
Nach Angebotseingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
a)Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
b)Auszug Ausgleichskasse
c)AHV/IV/EO/ALV,
d)Bestätigung UVG-Versicherer,
e)Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer
f)Versicherungsnachweise,
allesamt nicht älter als 3 Monate
EK3: Referenz der Schlüsselperson: Baustellenleiter: Referenzobjekt des Projektleiters über die Begleitung und Betreuung von mindestens 1 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekt.
Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a)Fachbereich: Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer LWL-Kabelanlage
b)Investitionsvolumen (BSA-Bausumme der Referenz ≥ CHF 0.3 Mio.)
c)Die Referenz darf nicht älter als 7 Jahre sein
d)Projekt abgeschlossen (Inbetriebnahme vor dem 01.01.2023)
EK4: Leistungsanteil Unterakkordant:
Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen Subunternehmer maximal 50% betragen.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache erhältlich.
4. (Bei BSA-Ausschreibungen bis 31.12.2026) Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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