Ausschreibung 1368301: 290041 D+W Glisergrund Ersatz Elektrotableaus

Publiziert am: 5. Oktober 2023

Matterhorn Gotthard Verkehrs AG

Ausgangslage:
Ein Grossteil der Verteilungen im Depot West sind über 25 Jahre alt und sind stark veraltet und in einem schlechten Zustand.
Dies hat zur Folge, dass die Versorgungssicherheit der elektrischen Energie gefährdet ist.
Zusätzlich enthalten manche Verteilungen Steuereinheiten, welche nicht mehr erhältlich sind.
Des Weiteren ist die Sicherheitsfunktion der Leistungsschalter nicht mehr gewährleistet da diese nie gewartet wurden.

Projektziel:
Die genannten Risiken sollen durch den Ersatz der Schaltanlagen eliminiert werden.
Zudem sollen die alten Steuerungen, bei welchen es keine Ersatzprodukte auf dem Markt gibt, durch Steuereinheiten ersetzt werden, welche dem Stand der Technik entsprechen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45311200: Elektroinstallationsarbeiten
Tags (Bau):
  • 23: Grundbuchgebühren
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
5. Oktober 2023 Publikationsdatum
6. Oktober 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

31. Oktober 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
3. November 2023 Frist für Fragen

Fragen zur Ausschreibung werden ausschliesslich über SIMAP bearbeitet.

15. November 2023 Abgabetermin 00:00

Es sind 1 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USBStick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle;
Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis
für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr
berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen -
Offertunterlagen" anzubringen.

20. November 2023 Offertöffnung

Es sind 1 Exemplar des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USBStick) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg:
Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle;
Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis
für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr
berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen -
Offertunterlagen" anzubringen.

26. Januar 2024 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 PRICE Preis
30 QUALITY Schlüsselpersonen
10 QUALITY Technischer Bericht

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen

Eignungskriterien:

EK1: Referenzen über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (insbesondere bezüglich Elektroarbeiten in Bahn- oder Industriegebäuden > CHF 200'000.-) in den letzten 10 Jahren.
EK2: Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens
EK3: Erklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmung in den der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren. Der gemittelte Jahresumsatz muss mindestens doppelt so gross sein wie die Angebotssumme für die vorgesehene Aufgabe.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.

Nachverhandlungen:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalte der Bauherrschaft
 Die Ausschreibung, Vergabe und Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen erfolgen unter
Vorbehalt der Zustimmung durch den Verwaltungsrat der Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG, dem
Vorbehalt der Plangenehmigung und der Finanzierung durch das BAV. Aus diesen Umständen
können keine Ansprüche geltend gemacht werden.
 Die Bauherrschaft behält sich vor, Berichtigungen, Bereinigungen und Ergänzungen der Ausschreibungsunterlagen
vorzunehmen, soweit dies aufgrund von Gesetz und Rechtsprechung gestattet ist. Diese werden
gleichzeitig allen Anbieterinnen schriftlich mitgeteilt, falls erforderlich unter Erstreckung der
Angebotsfrist. Die Anbieterinnen sind verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen in ihrem
Angebot zu berücksichtigen.
 Die Bauherrschaft behält sich vor, die Erstreckung der Angebotsgültigkeit zu verlangen.
Widersprüche
 Die Anbieterin ist jederzeit verpflichtet, die Auftraggeberin auf Widersprüche aufmerksam zu machen.
Wesentliche Fehler in den Ausschreibungsunterlagen sind durch die Anbieterin der
Ausschreibungsstelle zu melden.

Widersprüche:
Der Anbieter ist jederzeit verpflichtet, die Auftraggeberin auf Widersprüche aufmerksam zu machen.
Wesentliche Fehler in den Ausschreibungsunterlagen sind durch den Anbieter der Ausschreibungsstelle
zu melden.

Einheitspreise/Baustelleneinrichtung:
Angebote sind so zu kalkulieren und einzureichen, dass die Kosten denjenigen Leistungspositionen zugeordnet werden, die sie betreffen. Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise, insbesondere zwischen einzelnen Leistungspositionen und Baustelleneinrichtungen, sind nicht zulässig. Angebote mit unzulässig ausgewiesenen Kostenbestandteilen können aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Der Anbieter erklärt mit Offerteinreichung, dass er keine Umlagerungen von Kostenbestandteilen der Einheitspreise in andere Leistungspositionen oder Baustelleneinrichtungen vorgenommen hat.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Matterhorn Gotthard Verkehrs AG
Bahnhofplatz 7
3900 Brig-Glis
Telefon: 027
E-Mail-Adresse:  
einkauf@mgbahn.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1368301 290041 D+W Glisergrund Ersatz Elektrotableaus