Ausschreibung 1367749: TU Gluringen-Reckingen / FbE Reckingen – Münster Baumeisterarbeiten
Publiziert am: 20. Oktober 2023
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Objekt 1 FbE Gluringen - Reckingen:Im Rahmen des Substanzerhalts und der Sicherung der Verfügbarkeit muss der Abschnitt zwischen KM 29+450 – 30+312 erneuert werden. Es soll ein Totalumbau des Abschnitts Gluringen - Reckingen realisiert werden. Der Abschnitt befindet sich zwischen der Station Gluringen, welche im Rahmen eines anderen Projekts umgebaut wird, und einem bereits erneuerten Streckenabschnitt.
Objekt 2 TU Reckingen – Münster:Im Rahmen des Substanzerhalts und der Sicherung der Verfügbarkeit muss der Abschnitt Reckingen - Münster erneuert werden. Es soll faktisch ein Totalumbau (KM 31+290 – 33+052) inkl. dem Stumpengleis «Walpen» realisiert werden. Der Abschnitt befindet sich zwischen zwei bereits erneuerten Projektperimetern.Im Projektperimeter liegen zwei Unterführungen, Unterführung «Matte» bei Münster (KM 31+683) und die Unterführung «Forst Goms» (KM 32+697).
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. Oktober 2023 | Publikationsdatum | |
23. Oktober 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | siehe 3.9 Bedingungen zum Erhalt der Ausschreibungsunterlagen |
24. November 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
6. November 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind ausschliesslich schriftlich über Simap einzureichen. |
29. November 2023 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebotsunterlagen sind 1x in schriftlicher Form sowie 1x digital per USB-Stick einzureichen und dem Vermerk: «Gluringen-Reckingen / Reckingen-Münster Baumeisterarbeiten» nicht öffnen" zu kennzeichnen. |
1. Dezember 2023 | Offertöffnung | Die Angebotsunterlagen sind 1x in schriftlicher Form sowie 1x digital per USB-Stick einzureichen und dem Vermerk: «Gluringen-Reckingen / Reckingen-Münster Baumeisterarbeiten» nicht öffnen" zu kennzeichnen. |
1. April 2024 | Geplanter Projektstart | |
31. Mai 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium | |
---|---|---|
50 | PRICE | Preis |
30 | QUALITY | Fachkompetenz der Schlüsselpersonen |
20 | QUALITY | Technischer Bericht |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen
EK1:Referenzen über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (Arbeiten in Gleisnähe unter Betrieb, Koordination verschiedene Arbeitsstellen) in den letzten 10 Jahren.
EK2:Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
EK3:Erklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmung in den der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren. Der gemittelte Jahresumsatz muss mindestens doppelt so gross sein wie die Angebotssumme für die vorgesehene Aufgabe.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
Es findet keine Begehung statt
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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