Ausschreibung 1367509: P16AF011.01-244.001
Publiziert am: 2. Oktober 2023
Flughafen Zürich AG
Lieferung und Montage von lufttechnischen Anlagen. Erstellt werden sollen fünf lufttechnischen Anlagen aufgeteilt in drei Zentralen. Die Nutzungen sind: Garderoben und WC-Räume, Technische Räume, Büros, Lager für gefährliche Stoffe, Lüftung Technik und Büro. Die Anlagen sind mit WRG auszustatten und eine Anlage (Büro) verfügt über eine Klimatisierung.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. Oktober 2023 | Publikationsdatum | |
2. Oktober 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
25. Oktober 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
16. Oktober 2023 | Frist für Fragen | None |
13. November 2023 | Abgabetermin 11:00 | None |
13. November 2023 | Offertöffnung | None |
1. März 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. Oktober 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften (ARGE) sind nicht erlaubt.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung vor Ort statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Telefon: 043 816 38 74
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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