Zuschlag 1366975: (b23028) Bern, Guisanplatz 1, Arealausbau 2. Etappe - BKP 283

Publiziert am: 9. November 2023

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL

Die Zuschlagsempfängerin hat die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist das Preisangebot. Zusätzlich überzeugt das Angebot durch eine sehr gute Erfüllung der Kriterien bezüglich Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45421146: Einbau von abgehängten Decken
Tags (Bau):
  • 2834: Deckenbekleidungen aus Holz und Holzwerkstoffen
  • 283: Deckenbekleidungen
  • 2831: Deckenbekleidungen aus Metall
  • 2833: Deckenbekleidungen aus Mineralfasern
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
80 % ZK 1 Preis
ZK 2 Fachkompetenz Schlüsselperson
5 % - ZK 2.1 Projektleiter/in
5 % - ZK 2.2 Bauführer/in
5 % ZK 3 Nachhaltigkeit
5 % ZK 4 Qualitätsnachweis

Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Dokument "K1P41_F11d_BKP 283_Bauleistung Bestimmungen WTO" unter Ziffer 3.8 ersichtlich.

Berücksichtigte Anbieter

Deckenbauer AG, Opfikon
CHF 2,839,515

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 30.05.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 160 Tage

Datum des Zuschlags:

06.11.2023


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 462 22 80
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch