Zuschlag 1362257: Stellwerkersatz Palézieux und Landquart
Publiziert am: 15. September 2023
Einkauf SZU
Seit 2004 beschafft die SBB elektronische Stellwerke im Rahmen von langfristigen Partnerschaftsverträgen mit den Firmen Siemens Mobility AG und GTS Schweiz AG. Da das ursprünglich ausgeschriebene Beschaffungsvolumen noch nicht vollständig bestellt werden konnte, regelten die Parteien in einer letzten Beschaffungsphase einzelne Objekte, bevor die neuen Verträge gemäss der laufenden Ausschreibung in Kraft treten.
Es ist aus technischer Sicht nicht möglich mit den gegebenen Projektterminen einen anderen Lieferanten für diese Leistung einzusetzen, da die Entwicklung, Zulassung und Erprobung eines anderen Produkts länger dauert als dies der Projektvorlauf zulässt. Deshalb ist die Umsetzung nur mit einem der bestehenden Lieferanten aus den bisherigen Partnerschaftsverträgen möglich.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
14.09.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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