Ausschreibung 1357649: 410.20455 Ausschreibung Baumeisterarbeiten Ersatz Lehnenbrücke Wohlhus
Publiziert am: 18. August 2023
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Abbruch der bestehenden Lehnenbrücke (vorfabrizierter Spannbetonträger mit Betonelementen und Überbeton), Neubau Lehnenbrücke in Stahl-Beton-Verbundbauweise mit vorfabrizierten Betonelementen und Überbeton.
Hauptmengen: Betonabbruch 38m3, Abbruch Betonträger ca. 30t, Abbruch Belag 150m2, Bewehrung 10t, Beton neu 49m3, Stahlträger 16.5t, Abdichtung 140m2, Gussasphalt 25t, Walzasphalt 60t, Fahrzeugrückhaltesystem 35m
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. August 2023 | Publikationsdatum | |
18. August 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
4. September 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind bis 04.09.2023 unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Nach diesem Termin werden eintreffende Fragen nicht mehr beantwortet. Sie werden bis am 08.09.2023 unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. |
19. September 2023 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
21. September 2023 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
4. Januar 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. September 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | ZK 1: Angebotspreis |
15% | ZK2: Fachkompetenz Schlüsselpersonal |
6% | ZK 2.1: Bauführer |
9% | ZK 2.2: Polier |
15% | ZK 3: Baumethodik, Bauablauf, Baustellenlogistik |
6% | ZK 3.1: Baumethodik |
6% | ZK 3.2: Bauablauf |
3% | ZK 3.3: Baustellenlogistik |
10% | ZK 4: Ausbildungsplätze für Lernende und/oder Arbeitsplätze zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen, die Federführung ist auszuweisen.
EK 1: Fachkompetenz des Anbieters (fachlich, technisch, organisatorisch)
Es sind 2 vergleichbare realisierte Referenzprojekte der letzten 10 Jahre detailliert aufzuführen.
Folgende Bedingungen sind zu erfüllen:
-Baustelle unter Verkehr mit engen Platzverhältnissen
-Abrechnungssumme mind. 0.5 Mio. CHF
-Mind. 1 Referenzprojekt im Stahl-/ Beton-Verbundbrückenbau oder -hochbau
-Bei Arbeitsgemeinschaften muss der federführende Anbieter die technische Leitung von mind. 1 Referenzprojekt innegehabt haben.
-Bei Arbeitsgemeinschaften muss der federführende Anbieter mind. 60% der Arbeiten ausgeführt haben.
EK 2: Leistungsfähigkeit des Anbieters
Der Anbieter oder alle ARGE Partner zusammen haben den Nachweis zu erbringen, dass die Angebotssumme weniger als 50% des projektrelevanten jährlichen Umsatzes ausmacht.
EK 3: Qualitätsmanagement
Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem gemäss ISO 9001 (gültiges Zertifikat) oder Nachweis eines geeigneten, prozessorientierten Qualitätsmanagements, für anbietende Einzelfirma oder für federführendes ARGE-Mitglied.
Selbstdeklaration
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme an der Begehung ist zwingend für die Einreichung einer Offerte.
Datum: 29. August 2023
Zeit: 08:00 Uhr
Treffpunkt Ort: bei der bestehenden Lehnenbrücke, Wohlhusenfluh (Helmpflicht, potentielles Steinschlaggebiet)
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit gewährleisten.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schorenstrasse 39
3645 Gwatt (Thun)
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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