Zuschlag 1356565: HWS Mülbach und Nesslenbach, Sax
Publiziert am: 12. August 2023
Politische Gemeinde Sennwald
Das Angebot der ARGE Marquart / Loher, c/o Marquart AG, Eichaustrasse 7, Oberriet, überzeugte mit dem besten Preis-, Leistungsangebot und Schlüsselpersonen mit grosser Erfahrung aus vergleichbaren Aufträgen. Bezüglich Qualität unterschieden sich die Angebote nicht wesentlich. Insbesondere der Preis der ARGE Marquart / Loher, c/o Marquart AG, Eichaustrasse 7, Oberriet, fiel mit dem tiefsten Preis stark ins Gewicht. Im Ergebnis hat die ARGE Marquart / Loher, c/o Marquart AG, Eichaustrasse 7, Oberriet, mit 380 von 400 erzielbaren Punkten das vorteilhafteste Angebot eingereicht, womit ihr der Zuschlag zu erteilen ist.
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | Preis |
25% | Referenzen |
10% | Qualität |
5% | Besondere Angaben |
Das Angebot der ARGE Marquart / Loher, c/o Marquart AG, Eichaustrasse 7, Oberriet, überzeugte mit dem besten Preis-, Leistungsangebot und Schlüsselpersonen mit grosser Erfahrung aus vergleichbaren Aufträgen. Bezüglich Qualität unterschieden sich die Angebote nicht wesentlich. Insbesondere der Preis der ARGE Marquart / Loher, c/o Marquart AG, Eichaustrasse 7, Oberriet, fiel mit dem tiefsten Preis stark ins Gewicht. Im Ergebnis hat die ARGE Marquart / Loher, c/o Marquart AG, Eichaustrasse 7, Oberriet, mit 380 von 400 erzielbaren Punkten das vorteilhafteste Angebot eingereicht, wo-mit ihr der Zuschlag zu erteilen ist.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
10.08.2023
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Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öf-fentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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