Ausschreibung 1356111: MP-120093 N02 Tunnel Belchen Zweite Instandsetzung (BZI) - Los 101

Publiziert am: 6. Oktober 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Das Los 101 umfasst die Ausführung vorgezogener Massnahmen in der Tunnelröhre Mitte (MIT). Dazu gehören insbesondere Instandsetzungsmassnahmen an der Zwischendecke und am Kalottengewölbe sowie Ausbruch, Sicherung und Verkleidung von Querverbindungen (bzw. von Teilen davon).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Oktober 2023 Publikationsdatum
6. Oktober 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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28. November 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
24. Oktober 2023 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 03.11.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 24.10.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

28. November 2023 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

5. Dezember 2023 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (8:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

4. März 2023 Geplanter Projektstart
30. Juni 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10 QUALITY ZK1 - Qualität des Anbieters, Erfahrung der Schlüsselperson; Schlüsselperson Baustellenchef/in (Referenz und CV): Für die Schlüsselperson ist ein Referenzprojekt und der Lebenslauf abzugeben. Für die Anforderungen an das Referenzprojekt gelten die Vorgaben gemäss EK3.
5 QUALITY ZK2 - Qualität/Plausibilität des Angebots; unterteilt in ZK2.1 – Bauprogramm: Angabe und Erläuterung der folgenden Themen: -Darstellung des Bauablaufs in einem Weg-Zeit-Bauprogramm. -Aufzeigen der bauzeitrelevanten Abläufe unter Einhaltung der Meilensteine und Übergaben an Dritte, -Aufzeigen der Abhängigkeiten und Schnittstellen der Meilensteine, -Aufzeigen des zeitkritischen Weges. -Angabe des Schichtmodells.
5 QUALITY - ZK2.2 Technischer Bericht: Angabe und Erläuterung der folgenden Themen: -Installationskonzept inkl. Angabe zur Ver- und Entsorgung der Baustelle und Abgabe des Installationsplans. -Bauablauf des Baus der Zwischendecke. -Bauablauf zur Instandsetzung des Kalottengewölbes. -Bauablauf des Ausbruchs und der Sicherung der Querverbindungen QV.02 und QV.06.
5 QUALITY - ZK2.3 Baustellenorganisation; Angabe und Erläuterung der folgenden Themen: -Organigramm der Baustelle (inkl. Nennung Schlüsselpersonal sowie Projektleiter, Sicherheits- und QM-Beauftragter, Bauführer, Poliere). Stellvertreter für alle Funktionen. -Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept, Notfallkonzept.
5 QUALITY - ZK2.4 Risikoanalyse: Angabe und Erläuterung der folgenden Themen: -Analyse der projektspezifischen Risiken (Chancen und Gefahren), maximal 10 Risiken, davon mindestens 2 Chancen. -Bewertung und Ableitung von projektbezogenen und machbaren Gegensteuerungsmassnahmen je Gefahr.
70 PRICE ZK3 - Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Firmenerfahrung/Referenz
EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Schlüsselperson, Referenz
EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselperson
EK5: Unterakkordanten

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

Zu EK1: Firmenerfahrung, Referenz
Eine vergleichbare Referenz: Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a) Art der Infrastruktur: Autobahn/Nationalstrasse, Kantonsstrasse;
b) Art des Werkes: Instandsetzung eines Tunnels mit einer Ausbruchbreite von mindestens 9 m und einer Länge von mindestens 100 m;
c) Vertragssumme des Referenzprojektes in der Höhe von mindestens CHF 5 Mio. exkl. MwSt.;
d) Die Ausführung des Referenzprojektes muss abgeschlossen sein.
Im Fall einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) kann die Referenz auch von einem einzelnen ARGE-Mitglied sein. Die von einer Firma oder von einem ARGE-Mitglied einer vorhergehenden ARGE dargelegte Referenz ist nur gültig, wenn die gleiche Firma bzw. das einzelne ARGE-Mitglied die in der Ausschreibung verlangten Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat.

Zu EK2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 2020 und 2021 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes der Angebotssumme beträgt.
Nach Offerteingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungs-nachweise/Bestätigungen, allesamt nicht älter als 3 Monate:
-Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
-Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
-Bestätigung UVG-Versicherer,
-Bestätigung Steuerverwaltung,
-Versicherungsnachweise.

Zu EK3: Schlüsselperson, Referenz
Eine vergleichbare Referenz der Schlüsselperson: Als Schlüsselpersonen für die Einhaltung des Eignungskriteriums gilt die Person, welche im Projekt die Funktionen Baustellenchef/in bzw. Stv. Baustellenchef/in ausübt. Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt:
a) Art der Infrastruktur: Autobahn/Nationalstrasse, Kantonsstrasse;
b) Art des Werkes: Instandsetzung eines Tunnels mit einer Ausbruchbreite von mindestens 9 m und einer Länge von mindestens 100 m;
c) Vertragssumme des Referenzprojektes in der Höhe von mindestens CHF 5 Mio. exkl. MwSt.;
d) Die Ausführung des Referenzprojektes muss abgeschlossen sein.
e) Die Schlüsselperson hat Deutsch als Muttersprache respektive mind. B2 als Sprachkompetenz gemäss gemeinsamem europäischen Referenzrahmen für Sprachen (CEFR) nachzuweisen. Der Bauherr behält sich vor, die sprachlichen Kompetenzen der Kandidaten zu überprüfen.

Zu EK4: Verfügbarkeit der Schlüsselperson
Bestätigung, dass die Mindestverfügbarkeit für Baustellenchef/in 80% während der Zeit gemäss Ziffer 2.13 beträgt.

Zu EK5: Unterakkordanten
Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen der Subunternehmer maximal 50% der Angebotssumme exkl. MwSt. betragen.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Anbieterinnen und Anbietern wird empfohlen an der örtlichen Begehung teilzunehmen: 17.10.2023, 10:00 – 12:00 Uhr, Treffpunkt: Westlicher Installationsplatz am Portal Süd (Hägendorf).
Vor Ort werden keine Fragen beantwortet

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch