Ausschreibung 1354847: AA Schaustellerplatz Erneuerung Infrastruktur und Hochwasserschutz

Publiziert am: 3. August 2023

Eniwa AG

Erneuerung Infrastruktur und Hochwasserschutz


Auftraggeber: Träger kommunaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45246400: Hochwasserschutzarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. August 2023 Publikationsdatum
3. August 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

9. August 2023 Frist für Fragen

None

1. September 2023 Abgabetermin 16:00

None

4. September 2023 Offertöffnung

None

1. Oktober 2023 Geplanter Projektstart
12. März 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% Preis (Bereinigter Angebotspreis)
20% Termin- / Bauprogramm
10% Kompetenzen Polier

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

Nachverhandlungen:

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Eniwa AG
Industriestrasse 25
5033 Buchs
E-Mail-Adresse:  
marco.vonarx@eniwa.ch