Ausschreibung 1354729: 1596 Stadt Rheinfelden, Flossländeweg, Submission Baumeisterarbeiten

Publiziert am: 1. August 2023

Stadt Rheinfelden

Strassenbau:
- Belagsabbruch: ca. 1'000 m2
- Randabschlüsse: ca. 350 m
- Belagsarbeiten: ca. 350 t
Wasserversorgung:
- Baumeisterarbeiten für Wasserleitung: ca. 160 m
Schmutzabwasser:
- Kanalisationsleitung: ca. 160 m
Energieversorgung:
- Baumeisterarbeiten für Kabelrohrblock: ca. 160 m


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen:
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
1. August 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

None Frist für Fragen

None

4. September 2023 Abgabetermin 10:00

Der Poststempel gilt nicht als Eingabe
Kennwort auf der Offerte: Submission Flossländeweg, Baumeisterarbeiten
Das Angebot ist schriftlich und vollständig einzureichen.
Titelangebote können nicht berücksichtigt werden.

4. September 2023 Offertöffnung

Der Poststempel gilt nicht als Eingabe
Kennwort auf der Offerte: Submission Flossländeweg, Baumeisterarbeiten
Das Angebot ist schriftlich und vollständig einzureichen.
Titelangebote können nicht berücksichtigt werden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Gemäss Unterlagen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Stadt Rheinfelden
Marktgasse 16
4310 Rheinfelden
Telefon: 061 835 52 55
E-Mail-Adresse:  
beat.schoeni@rheinfelden.ch