Zuschlag 1353957: Zuschlag 21 II e LMP Zusatz Stahlbauarbeiten UW Bonaduz
Publiziert am: 26. Juli 2023
Swissgrid AG
Für den Umbau im Unterwerk Bonaduz (GR) erfolgte im Juni 2022 eine offene Ausschreibung für die Stahlbauarbeiten. Im Zuge der Ausführung hat sich herausgestellt, dass die ausgeschriebene technische Lösung mit nicht vorhersehbaren Risiken verbunden war, weshalb eine Alternativlösung ermittelt wurde. Die einhergehenden Zusatzleistungen müssen vom Lieferanten der Grundbeschaffung erbracht werden, weil nur dadurch die Kompatibilität (Berechnung der neuen Lösung, Garantie, Termine und Montageablauf, u. w.) mit den Leistungen der Grundbeschaffung gewährleistet ist. Ein Anbieterwechsel würde zu erheblichen Schwierigkeiten, Terminverzögerungen sowie Sicherheitsrisiken während der Montage und substanziellen Mehrkosten (intern und extern) führen. Folglich sind die Voraussetzungen für den Freihandtatbestand nach Art. 21. Abs. 2 lit. e BöB vorliegend gegeben.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
24.07.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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