Ausschreibung 1353511: ÜMA Aarau-Ost - Baden, Objekte N1-308 A/B, VoMa Baumeisterarbeiten

Publiziert am: 14. September 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Beim Projekt ÜMA AAO N01-308 A/B sind die bestehenden Rundstützen durch neue Betonscheiben zu ersetzen. Baumeisterarbeiten:
•Einrichten Verkehrsführungen
•Werkleitungsarbeiten
•Betonabbruch/-abtrag Leitmauer und Rundstützen.
•Betonbau
•Lagerersatz und Lagerinstandsetzung
•Hebe- / Senkarbeiten Last-umlagerung, Hilfskonstruktionen
•Erdarbeiten
•Belags- und Abdichtungsarbeiten
•Wiederherstellung Leitschrankensysteme


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45233110: Bauarbeiten für Autobahnen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-RC: Strassenbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
14. September 2023 Publikationsdatum
14. September 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

3. November 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
2. Oktober 2023 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 06.10.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 02.10.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

3. November 2023 Abgabetermin 00:00

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit
Originalunterschriften und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebots-einreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00
Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

9. November 2023 Offertöffnung

Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit
Originalunterschriften und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen. Dabei hat es aus einer einzigen PDF-Datei zu bestehen, welche das gesamte physische Angebot umfasst. Einzig Dateien in Spezialformaten sind von dieser Regelung ausgenommen und können separat (nebst dem PDF-File) eingereicht werden.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebots-einreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00
Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

8. Januar 2024 Geplanter Projektstart
30. April 2025 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK1: Preis
15% ZK2: Qualität des Anbieters
15% ZK3: Qualität / Plausibilität des Angebots
15% ZK4: Bauzeit
15% ZK5: Qualität und Plausibilität des Bauprogramms

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz Schlüsselperson (Baustellenchef)
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit (Baustellenchef)
EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten / Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich; mit Angabe über:
- Zeitraum (die Leistungen müssen vollendet sein)
- Investitionsvolumen
- Ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Unternehmung
- Zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson der Referenzstelle (Auftraggeber)
- Dabei muss die Referenz den Neubau oder die Instandsetzung einer Brücke (Überführung oder Unterführung) beinhalten. Als vergleichbar gilt eine Referenz auf einer Hochleistungsstrasse unter Verkehr (HLS; richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) mit einem Investitionsvolumen von mindestens CHF 2 Mio. exkl. MwSt.
- Im Falle von Holdings oder ARGEs in geänderter Zusammensetzung werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt. Die Referenz ist nur dann gültig, wenn die Firma die verlangten Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat.

EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Jahresumsatz Anbieter > doppelter
Jahresumsatz des Auftrages.

EK3 REFERENZ SCHLÜSSELPERSON (Baustellenchef)
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten auf Hochleistungsstrassen unter Verkehr (HLS; richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) aus den gleichen Fachbereichen (Neubau oder Instandsetzung einer Brücke) in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen.

EK4 NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT (Baustellenchef)
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der Auftragsdauer gegeben ist.
Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Baustellenchef 75%.
x
EK5 LEISTUNGSANTEIL UNTER-AKKORDANTEN / SUBUNTERNEHMER
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50%.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt. Örtliche Kenntnisse werden vorausgesetzt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeit-nehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewähr-leisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich;
4. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben;
5. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlags und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung;
6. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch