Ausschreibung 1353511: ÜMA Aarau-Ost - Baden, Objekte N1-308 A/B, VoMa Baumeisterarbeiten
Publiziert am: 14. September 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA
Beim Projekt ÜMA AAO N01-308 A/B sind die bestehenden Rundstützen durch neue Betonscheiben zu ersetzen. Baumeisterarbeiten:
•Einrichten Verkehrsführungen
•Werkleitungsarbeiten
•Betonabbruch/-abtrag Leitmauer und Rundstützen.
•Betonbau
•Lagerersatz und Lagerinstandsetzung
•Hebe- / Senkarbeiten Last-umlagerung, Hilfskonstruktionen
•Erdarbeiten
•Belags- und Abdichtungsarbeiten
•Wiederherstellung Leitschrankensysteme
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
14. September 2023 | Publikationsdatum | |
14. September 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
3. November 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
2. Oktober 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 06.10.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 02.10.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
3. November 2023 | Abgabetermin 00:00 | Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
9. November 2023 | Offertöffnung | Es sind zwei (2) Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform mit Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe: Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: |
8. Januar 2024 | Geplanter Projektstart | |
30. April 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK1: Preis |
15% | ZK2: Qualität des Anbieters |
15% | ZK3: Qualität / Plausibilität des Angebots |
15% | ZK4: Bauzeit |
15% | ZK5: Qualität und Plausibilität des Bauprogramms |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Referenz Schlüsselperson (Baustellenchef)
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit (Baustellenchef)
EK5: Leistungsanteil Unterakkordanten / Subunternehmer
EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- 1 Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich; mit Angabe über:
- Zeitraum (die Leistungen müssen vollendet sein)
- Investitionsvolumen
- Ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Unternehmung
- Zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson der Referenzstelle (Auftraggeber)
- Dabei muss die Referenz den Neubau oder die Instandsetzung einer Brücke (Überführung oder Unterführung) beinhalten. Als vergleichbar gilt eine Referenz auf einer Hochleistungsstrasse unter Verkehr (HLS; richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) mit einem Investitionsvolumen von mindestens CHF 2 Mio. exkl. MwSt.
- Im Falle von Holdings oder ARGEs in geänderter Zusammensetzung werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt. Die Referenz ist nur dann gültig, wenn die Firma die verlangten Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat.
EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Jahresumsatz Anbieter > doppelter
Jahresumsatz des Auftrages.
EK3 REFERENZ SCHLÜSSELPERSON (Baustellenchef)
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten auf Hochleistungsstrassen unter Verkehr (HLS; richtungsgetrennt und mindestens 2 Fahrspuren pro Richtung) aus den gleichen Fachbereichen (Neubau oder Instandsetzung einer Brücke) in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen.
EK4 NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT (Baustellenchef)
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der Auftragsdauer gegeben ist.
Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Baustellenchef 75%.
x
EK5 LEISTUNGSANTEIL UNTER-AKKORDANTEN / SUBUNTERNEHMER
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50%.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Es findet keine Begehung statt. Örtliche Kenntnisse werden vorausgesetzt.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeit-nehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewähr-leisten.
1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich;
4. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB (für Bauleistungen) sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben;
5. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlags und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung;
6. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die deutsche Fassung Vorrang.
Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Brühlstrasse 3
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Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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