Ausschreibung 1352943: N2 Erneuerung WH Lugano - Vorgefertigte provisorische Container

Publiziert am: 25. Juli 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Im Rahmen des Erneuerungsprojekt des Werkhofs Lugano-Noranco ist die Gesamtrenovation des Verwaltungsgebäudes vorzunehmen. Um den effizienten Betrieb des Werkhofs zu gewährleisten, müssen provisorische Container gemietet und auf dem Gelände aufgestellt werden. Diese werden während der Renovierungsarbeiten den Nutzer zur Verfügung gestellt, um Unannehmlichkeiten auf das Minimum zu beschränken.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
25. Juli 2023 Publikationsdatum
25. Juli 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

La documentazione del bando è ottenibile UNICAMENTE dal portale www.simap.ch (“download”).

12. September 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
21. August 2023 Frist für Fragen

Fragen sind in italienischer Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 28.08.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 21.07.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

12. September 2023 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offerte: N2 Erneuerung WH Lugano - Vorgefertigte provisorische Container" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr / Fr 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

18. September 2023 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offerte: N2 Erneuerung WH Lugano - Vorgefertigte provisorische Container" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (Mo-Do 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 17:00 Uhr / Fr 08:00 - 12:00 Uhr / 13:30 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

30. Oktober 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

ZU EK1: FIRMENERFAHRUNG/-REFERENZ
1 vergleichbare Referenz.
Bei der Beurteilung der Eignung, wird eine Referenz als vergleichbar anerkannt, wenn sie mindestens folgende Bedingungen erfüllt.
- Art der Arbeit: Vorgefertigte Container (genutzt als Büros/Unterkünfte)
- Tätigkeit: Lieferung und Montage von vorgefertigten temporären Büro-/Umkleidecontainern
- Auftragswert des Referenzobjekts mindestens 0,3 Mio. CHF.
- Die Leistungen müssen vollendet sein.

ZU EK2: SCHLÜSSELPERSON, REFERENZ
Als Schlüsselperson für die Evaluation der Eignungskriterien gilt die Person, welche im Projekt folgende Funktion ausübt:
AUFTRAGSLEITER
Minimale Anforderungen an die Schlüsselperson für die Erfüllung der Eignungskriterien.
1 Referenz als Kommissionleiter für ein Projekt, das alle folgenden Anforderungen erfüllt:
- Art der Arbeit: (vorgefertigte temporäre Büro und Unterkunftscontainer),
- Art des Werkes: Lieferung, Aufstellung und Vermietung von vorgefertigten Containern für temporäre Büros/Unterkünfte,
- Auftragswert des Referenzobjekts (Lieferung, Aufstellung und Vermietung von vorgefertigten Containern für Büros/Unterkünfte) von mindestens CHF 0,3 Mio,
- Die Leistungen müssen vollständig erbracht worden sein.

ZU EK3: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER FIRMA
- Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen Subunternehmer maximal 50% betragen
- Bestätigung, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die 2021 und 2022 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages beträgt.
Nach Angebotseingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende Eignungsnachweise/Bestätigungen:
-- Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
-- Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
-- Bestätigung UVG-Versicherer,
-- Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer
-- Versicherungsnachweise,
allesamt nicht älter als 3 Monate.

ZU EK4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT
Bestätigung der Verfügbarkeit des Schlüsselpersonals:
- Mindestverfügbarkeit des Kommissionleiter 80% für die ganze Dauer der Bauarbeiten.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Nessuna.

Geschäftsbedingungen:

Secondo il contratto previsto.

Nachverhandlungen:

Non è previsto alcun sopralluogo.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1. ZUSCHLAGSKRITERIEN (ZK)
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:

ZK1: QUALITÄT DES ANBIETERS: ERFAHRUNG DER SCHLÜSSELPERSONEN GEWICHTUNG: 10%.
1.1 Auftragsleiter 10%.

Für jede Person wird eine Einzelnote vergeben, die die eingereichte Referenz (Ähnlichkeit der Funktion und Arbeit der Referenz mit der Funktion und Arbeit der vorliegenden Ausschreibung) und die dokumentierte Berufserfahrung (mit Bezug auf das Projekt der vorliegenden Ausschreibung) berücksichtigt.

ZK2: QUALITÄT/ PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS GEWICHTUNG 20%, unterteilt in:
2.1 Baustelleneinrichtungen: 5%
2.2 Organigramm und Baustellenorganisation: 5%
2.3 Arbeitsprogramm: Dauer und Plausibilität:5%
2.4 Angemessenheit des Angebots 5%.

ZK3: PREIS: GEWICHTUNG 70%.

PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5).
Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet).
Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.

Benotung der ÜBRIGEN Zuschlagskriterien
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: nicht beurteilbar // Bezogen auf die Qualität der Angaben: keine Angabe
1 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: schlecht erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ gut
5 = Bezogen auf Erfüllung der Kriterien: sehr gut erfüllt // Bezogen auf die Qualität der Angaben: qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung.
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet.
Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).

2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

4. Ausschreibungsunterlagen sind in italienischer Sprache erhältlich.

5. Ausschluss, Vorbefassung: es sind keine Firmen von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschossen.

6. Der Werkvertrag wird im Kanton Tessin abgeschlossen und unterschrieben. Deshalb untersteht er der Stempelsteuer des Kanton Tessin (nur für Bauaufträge).

7. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung.

8. Alle Beträge sind exkl. MWST. zu verstehen.

9. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen hat die italienische Fassung Vorrang.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Via C. Pellandini 2a
6500 Bellinzona
Telefon: +41 58 469 68 11
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