Ausschreibung 1349021: L10077, SL Fouilles archéologiques Finges

Publiziert am: 21. Juli 2023

[Kanton Wallis]

Das Los umfasst die archäologische Ausgrabung und Auswertung sowie die Baustellenüberwachung der Baustellen Mörderstein, Pfyngut Süd und Susten Pfyn.
Die Gesamtfläche beträgt ca.17 ha. Die Sondierungskampagnen von 2007, 2017, 2018 haben den Ausgrabungsbereich auf 5.4 ha eingeschränkt.
Die Leistungen sind:
- Ausgrabungsphase: Organisation der Grabung, Ausgrabung Fundstelle, Überwachung Bodenabtrags, Dokumentation Befunde, Fundbergung und Probenentnahme für paläo-ökologischer und chronologischer (C14 und Dendro) und geologischer Analysen.
- Auswertungsphase: Konservierung und Stabilisierung des Fund- und Probenmaterials für die Bedürfnisse der Auswertung, Inventarisierung und Auswertung der Funde und Befunde, sowie der naturwissenschaftlichen Proben. Erstellung, Redaktion und Layout der Abschlussberichte gemäss den geltenden wissenschaftlichen Standards sowie einer Synthese der rekontextualisierten Funde und Befunde unter Einbezug der naturwissenschaftlichen Analysen.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45112000: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
21. Juli 2023 Publikationsdatum
21. Juli 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Ausschreibungsunterlagen können ausschliesslich auf SIMAP (www.simap.ch) kostenlos heruntergeladen werden, sobald der Publikationstext veröffentlicht ist.

8. September 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
9. August 2023 Frist für Fragen

Es werden nur schriftliche Fragen auf SIMAP, www.simap.ch beantwortet.
Telefonische oder schriftliche Anfragen, die nicht via SIMAP eingehen, werden nicht beantwortet.
Die Antworten werden allen Submittenten gemeinsam über SIMAP, www.simap.ch «Forum», am 16.08.2023 zur Verfügung gestellt.

8. September 2023 Abgabetermin 00:00

Die Angebote sind bis am 08.09.2023 (Datum Poststempel), vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und versehen mit der Aufschrift: " Los L10077, SL Fouilles archéologiques Finges", ANGEBOT - OFFRE, NICHT ÖFFNEN - NE PAS OUVRIR an die Dienststelle für Nationalstrassenbau (DNSB), Kantonsstrasse 275, 3902 Glis, Schweiz, einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung am Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Der Anbieter muss sein Angebot in Papierform in 2 Exemplaren und auf 2 USB-Datenträgern (Sticks) mit allen Unterlagen in PDF-Format abgeben.
Bei Abweichungen zwischen der Papierversion und der digitalen Version gilt die rechtsgültig unterzeichnete Papierversion.
Nicht vollständige, zu spät eingereichte (Datum des Poststempels), nicht rechtsgültig und originalunterzeichnete, sowie falsch adressierte Angebote werden (vom Verfahren) ausgeschlossen.

14. September 2023 Offertöffnung

Die Angebote sind bis am 08.09.2023 (Datum Poststempel), vollständig ausgefüllt, unterzeichnet und versehen mit der Aufschrift: " Los L10077, SL Fouilles archéologiques Finges", ANGEBOT - OFFRE, NICHT ÖFFNEN - NE PAS OUVRIR an die Dienststelle für Nationalstrassenbau (DNSB), Kantonsstrasse 275, 3902 Glis, Schweiz, einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung am Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Der Anbieter muss sein Angebot in Papierform in 2 Exemplaren und auf 2 USB-Datenträgern (Sticks) mit allen Unterlagen in PDF-Format abgeben.
Bei Abweichungen zwischen der Papierversion und der digitalen Version gilt die rechtsgültig unterzeichnete Papierversion.
Nicht vollständige, zu spät eingereichte (Datum des Poststempels), nicht rechtsgültig und originalunterzeichnete, sowie falsch adressierte Angebote werden (vom Verfahren) ausgeschlossen.

1. April 2024 Geplanter Projektstart
30. Juni 2031 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1: Qualifikation der Schlüsselpersonen bezüglich der Anforderungen im Projekt
40% ZK2: Auftragsanalyse und Organisation
30% ZK3: Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Bietergemeinschaften (Konsortien) sind zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekanntzugeben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Eine Mehrfachteilnahme des gleichen Unternehmens als Anbieter in verschiedenen Bietergemeinschaften ist unzulässig.
Subunternehmer können nicht als Schlüsselpersonen auftreten.
Siehe Ausschreibungsunterlage Nr. 08-C.

Eignungskriterien:

EK1: Referenzen des Anbieters
EK2: Schlüsselpersonen des Anbieters
- EK2.1: Referenzen der Schlüsselperson
- EK2.2: Sprachen
EK3: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
EK4: Subunternehmer
EK5: Sprachkenntnisse

Geforderte Nachweise:

Die Eignungskriterien gelten als erfüllt, wenn sie durch den Anbieter nachgewiesen werden.
Legt der Anbieter die geforderten Unterlagen nicht vor, wird sein Angebot nicht weiter bewertet und der Anbieter ausgeschlossen.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den Unterlagen gemäss Ausschreibungsunterlage Nr. 09-D eingereicht werden.
EK1: Referenzen des Anbieters
Ein Referenzobjekt (abgeschlossene Archäologische Arbeiten und abgegebene Berichte) zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung mit vergleichbarer Komplexität, bei welchem der Anbieter eine gleichwertige Rolle innehatte (Angaben über Zeitraum, Investitionsvolumen Projekt, Honorarvolumen, ausgeführte Arbeiten/Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer).
- Durchführung archäologischer Ausgrabungen (Kosten der Grabung über 3 Mio. CHF, ohne Auswertung).
EK2: Schlüsselpersonen des Anbieters
- EK2.1: Referenzen der Schlüsselperson:
Für die Schlüsselpersonen des Anbieters (Archäologe, Projektleiter der Autobahnausgrabungen / Archäologe, stellvertretender Projektleiter der Autobahnausgrabungen und Grabungsleiter im Pfyngut / Verantwortlicher für Informatik und Datenbanken):
Ein Referenzobjekt pro Schlüsselperson, das die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossenen Ausgrabungsarbeiten in einer gleichwertigen Funktion oder in einer Vertretungsfunktion mit vergleichbarer Komplexität und aus demselben Fachbereich angibt.
Der Archäologe, Projektleiter der Autobahnausgrabungen muss über eine Spezialisierung in ländlicher Mittelalterarchäologie verfügen und diese durch Literaturreferenzen belegen können.
Der Archäologe, stellvertretender Projektleiter der Autobahnausgrabungen und Grabungsleiter im Pfyngut soll mit den Grabungsleitern der Grabungen Mörderstein und Susten zumindest gemeinsam die wissenschaftlichen Kompetenzen in den anderen chronologischen Perioden abdecken können, die in diesen verschiedenen Fundstellen nachgewiesen sind (Mesolithikum, Neolithikum, Bronzezeit, römische Epoche).
Es kann auch ein Referenzobjekt angegeben werden, das durch die Schlüsselperson bei einem früheren Arbeitgeber massgebend bearbeitet wurde oder bereits in den Referenzen des Anbieters aufgeführt ist.
- EK 2.2: Sprachen:
Archäologe, Projektleiter der Autobahnausgrabungen / Archäologe, stellvertretender Projektleiter der Autobahnausgrabungen und Grabungsleiter im Pfyngut:
Da die wissenschaftlichen Berichte vollständig entweder auf Deutsch oder auf Französisch verfasst werden müssen, müssen diese Schlüsselpersonen die folgenden Sprachkompetenzen aufweisen: Für mindestens eine dieser beiden Sprachen wird ein Mindestniveau von C2 verlangt.
Verantwortlicher für Informatik und Datenbanken:
In seiner Funktion als Bindeglied zwischen der Feldarchäologie und der Formatierung der endgültigen Datenbank, die an die Kantonsarchäologie weitergeleitet wird, muss der Verantwortliche für Informatik und Datenbanken die folgenden Sprachkompetenzen aufweisen: Für mindestens eine der beiden Sprachen wird ein Mindestniveau C1 verlangt.
EK3: Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Nachweis, dass der Anbieter eine genügende finanzielle Leistungsfähigkeit aufweist, um die Risiken der auszuführenden Arbeiten decken zu können.
Mindestanforderung für den Umsatz des Anbieters CHF 2 Mio. pro Jahr.
Der Anbieter muss einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister einreichen.
EK4: Subunternehmer
Maximal 30% der Leistungen dürfen durch Subunternehmer ausgeführt werden.
Allfällige Subunternehmer müssen mit den vollständigen Angaben und dem Leistungsanteil ausgewiesen werden.
Die Auswahl der Laboratorien, welche Radiokarbondatierungen sowie dendrochronologischer und andere Analysen durchführen, muss von der Kantonsarchäologie genehmigt werden.
EK5: Sprachkenntnisse
Mindestens eine der Schlüsselpersonen des Anbieters (Archäologe, Projektleiter der Autobahnausgrabungen / Archäologe, stellvertretender Projektleiter der Autobahnausgrabungen und Grabungsleiter im Pfyngut / Verantwortlicher für Informatik und Datenbanken) muss über Deutschkenntnisse auf dem Niveau von mindestens C1 für externe Kontakte verfügen.
Die Grabungsleiter der Grabungen Mörderstein und Susten werden die wissenschaftlichen Berichte vollständig entweder auf Deutsch oder auf Französisch verfassen müssen: Für mindestens eine dieser beiden Sprachen wird ein Mindestniveau von C2 verlangt.
Das Sekretariat muss Kompetenzen in Deutsch/Französisch auf einem Niveau von mindestens C1 vorweisen. Ein oder mehrere Kompetenznachweise müssen vorgelegt werden.
Die geforderten Niveaustufen fallen unter den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER), der vom Europarat herausgegeben wird.
Der Anbieter muss dem Lebenslauf ein Zertifikat über das geforderte oder ein gleichwertiges Niveau beifügen oder ausreichende Erläuterungen zum Nachweis der erreichten Niveaus geben.
EK6: Spezifische Kompetenzen
Die Grabungsleiter der Grabungen Mörderstein und Susten sollen mit dem Archäologen, stellvertretenden Projektleiter der Autobahnausgrabungen und Grabungsleiter im Pfyngut zumindest gemeinsam die wissenschaftlichen Kompetenzen in den anderen chronologischen Perioden abdecken können, die an diesen verschiedenen Fundstellen nachgewiesen wurden (Mesolithikum, Neolithikum, Bronzezeit, römische Epoche).

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Ohne Angaben

Geschäftsbedingungen:

Ohne Angaben

Nachverhandlungen:

Keine Begehung

Grundsätzliche Anforderungen:

Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Beachtung der Bestimmungen über den Arbeitnehmerschutz (Dokument in den Ausschreibungsunterlage Nr. 12.1-G), die Arbeitsbedingungen und die Gleichbehandlung von Frau und Mann (Dokument in den Ausschreibungsunterlage Nr. 12.2-G) garantieren.
Der Anbieter erbringt mit der Unterschrift der Selbstdeklaration betreffend Verbot der Vergabe öffentlicher Aufträge gemäss Artikel 29c der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine vom 4. März 2022 den Nachweis der Teilnahmebedingungen (Ausschreibungsunterlage Nr. 12.3-G).
Der Anbieter muss ausserdem das Dokument über das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept (Ausschreibungsunterlage Nr. 12.4-G) ausfüllen, unterzeichnen und beifügen.
Die SIMAP-Publikation ist massgebend im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den verschiedenen Ausschreibungsunterlagen.
Die Rangfolge der Dokumente ist im vorgesehenen Vertrag festgelegt (Siehe Ausschreibungsunterlage Nr. 10-E).

Sonstige Angaben:

Die Leistungen müssen unter Vorbehalt der Plangenehmigung in den folgenden Phasen erbracht werden:
- Die Ausgrabungen, Sondierungen und die archäologische Überwachung des Bodenabtrags müssen zwischen April 2024 und November 2027 in der frostfreien Jahreszeit durchgeführt werden.
- Die Auswertungen und die Bereinigung der Dokumentation finden ab 2024 jeweils in den Wintermonaten statt.
- Der oder die publizierbaren und nach dem Layout der «Cahiers d'Archéologie romande» gestalteten Schlussberichte müssen bis spätestens 31. Dezember 2030 abgeliefert werden. Die endgültige, druckfertige Version der Berichte, in welche die Korrekturen des Lektoratskomitees eingearbeitet sind, muss bis spätestens 30. Juni 2031 abgegeben werden.

Offizielles Publikationsorgan:

Amtsblatttext des Kantons Wallis und www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Diese Verfügung kann innert 10 Tgen seit ihrer Veröffentlichung mittels Beschwerde bei der öffentlichrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichtes in Sitten angefochten werden.


Kontakt

[Kanton Wallis]
Kantonsstrasse 275
3902 Glis
Telefon: 027 606 97 00
E-Mail-Adresse:  
dnsb-beschaffung@admin.vs.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1349021 L10077, SL Fouilles archéologiques Finges