Ausschreibung 1348609: Ersatz Badewasseraufbereitung; Badi Muri; BKP 259
Publiziert am: 28. Juli 2023
Gemeinde Muri AG, Abteilung Bau und Planung
Ersatz der Badewasseraufbereitung des Freibades Muri AG
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Tags (Bau): |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
28. Juli 2023 | Publikationsdatum | |
28. Juli 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
17. August 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
17. August 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind ausschließlich via simap, eintreffend bis 20 Tage vor dem Eingabetermin zu stellen. Die Antworten |
6. September 2023 | Abgabetermin 16:00 | Die Obligatorische Begehung findet am 17.08.2023 um 10:00 oder 14:00 Uhr statt. Anmeldung bis 14.08.2023 an arno.zaugg@muri.ch |
6. September 2023 | Offertöffnung | Die Obligatorische Begehung findet am 17.08.2023 um 10:00 oder 14:00 Uhr statt. Anmeldung bis 14.08.2023 an arno.zaugg@muri.ch |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50 | Preis |
20 | Reverenzen |
15 | Auftrag- und Risiikoanalyse |
15 | Terminanalyse |
Zulassungsbedingungen
siehe Vorspann der Submission
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
siehe Submissionsunterlagen
Obligatorisch am 17.08.2023 10:00 Uhr oder 14:00 Uhr. Anmeldung bis 14.08.2023 bei arno.zaugg@muri.ch.
siehe Submissionsunterlagen
siehe Submissionsunterlagen
simap
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Seetalstrasse 6
5630 Muri
Telefon: 0566755240
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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