Zuschlag 1348531: Teil-Generalunternehmen Hallenbau Anlage Weinfelden (BP 7491)

Publiziert am: 10. Juli 2023

Regionalbahn Thurbo AG Bahnhofstrasse 31 CH-8280 Kreuzlingen, vertreten durch Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Produkti

Das Angebot erzielte die beste Bewertung beim Kriterium
"Wirtschaftlichkeit" und stellt insgesamt das vorteilhafteste Angebot dar.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Tags (Bau):
  • 213: Montagebau in Stahl
  • 2155: Aeussere Bekleidungen
  • 2211: Fenster aus Holz/Metall
  • 224: Bedachungsarbeiten
  • 214: Montagebau in Holz
  • 2216: Aussentüren, Tore aus Metall
  • 223: Blitzschutzanlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70% ZK 1 Wirtschaftlichkeit
20% ZK 2 Projekt- und Risikoanalyse
10% ZK 3 Erfahrungen Bahnbaustellensicherheit

Berücksichtigte Anbieter

Egli Zimmerei AG, Oberhelfenschwil
CHF 2,897,864

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 07.03.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 122 Tage

Datum des Zuschlags:

07.07.2023


Anzahl Angebote:

7


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Regionalbahn Thurbo AG Bahnhofstrasse 31 CH-8280 Kreuzlingen, vertreten durch Schweizerische Bundesbahnen SBB, Division Produktion Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 156 05 80
E-Mail-Adresse:  
rafael.spiess@sbb.ch