Zuschlag 1347525: EN-PJN/Stefan Köhler/UW Steinen: Baumeisterarbeiten

Publiziert am: 29. Juni 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium ZK1, bei dem sie wegen dem günstigsten Preis die volle Punktzahl erhalten hat, sowie das Zuschlagskriterium ZK2.3 zweckmässige Baustellenlogistik - Baustellenversorgung und Baustellenentsorgung, sowie das Zuschlagskriterium ZK3.2 zweckmässiger Bauablauf - Teilbereich Aussenanlage Transformator-Stellplätze, sowie ZK3.3 Zweckmässige Baustellenorganisation Bauablauf - Teilbereich Hochspannungs-Kabeltrassierung 15kV und 132kV und ZK4 Risikoanalyse bei dem sie jeweils eine hohe Punktzahl erreicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% ZK1 Preis
5% ZK2.1 zweckmässige Baustellenlogistik - Baustellenerschliessung
5% ZK2.2 zweckmässige Baustellenlogistik - Absicherung Strassenquerung
5% ZK2.3 zweckmässige Baustellenlogistik - Baustellenversorgung, Baustellenentsorgung
5% ZK3.1 zweckmässiger Bauablauf - Teilbereich GIS-Gebäude
5% ZK3.2 zweckmässiger Bauablauf - Teilbereich Aussenanlage Transformator-Stellplätze
5% ZK3.3 zweckmässiger Bauablauf - Teilbereich Hochspannungs-Kabeltrassierung15kV und 132kV
5% ZK4 Risikoanalyse
5% ZK5 praktische und technische Fähigkeiten des Bauführers

Berücksichtigte Anbieter

ARGE Talchessel, Baar
CHF 4,801,324

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 01.03.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 119 Tage

Datum des Zuschlags:

28.06.2023


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Industriestrasse 1
3052 Zollikofen
E-Mail-Adresse:  
stefan.koehler@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1347525 EN-PJN/Stefan Köhler/UW Steinen: Baumeisterarbeiten