Ausschreibung 1347359: AREV BKP 242 / 246 Energiezentrale W.22

Publiziert am: 29. Juni 2023

Psychiatrische Dienste Aargau AG

In der bestehenden Energiezentrale W.22 werden die bestehenden Dampfkessel demontiert. Die so frei gewordenen Flächen werden für zwei neue Wärmepumpen zur Energieerzeugung genutzt.

Der Umfang des Angebotes umfasst die Installation von Heizungs- und Kälteinstallationen zu der neu geplanten Wärmepumpenanlage sowie die Verbindungsleitung vom Grundwasserbrunnen bis zu den einzelnen Komponenten in der Energiezentrale W.22.


Auftraggeber: Träger kantonaler Aufgaben
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45331000: Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
  • 45331231: Installation von kältetechnischen Anlagen
Tags (Bau):
  • 242: Heizungsanlagen
  • 246: Kälteanlagen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
29. Juni 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

20. Juli 2023 Frist für Fragen

None

24. August 2023 Abgabetermin 10:30

None

24. August 2023 Offertöffnung

None

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 Preis
20 Referenzen
10 Fachkompetenz Schlüsselperson
10 Termingewährleistung

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Nachverhandlungen:

Donnerstag 27. Juli 2023
Treffpunkt und genauer Zeitpunkt nach Anmeldung

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Psychiatrische Dienste Aargau AG
Königsfelderstrasse 1
5210 Windisch
E-Mail-Adresse:  
rolf.stoeckli@pdag.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1347359 AREV BKP 242 / 246 Energiezentrale W.22