Ausschreibung 1347359: AREV BKP 242 / 246 Energiezentrale W.22
Publiziert am: 29. Juni 2023
Psychiatrische Dienste Aargau AG
In der bestehenden Energiezentrale W.22 werden die bestehenden Dampfkessel demontiert. Die so frei gewordenen Flächen werden für zwei neue Wärmepumpen zur Energieerzeugung genutzt. Der Umfang des Angebotes umfasst die Installation von Heizungs- und Kälteinstallationen zu der neu geplanten Wärmepumpenanlage sowie die Verbindungsleitung vom Grundwasserbrunnen bis zu den einzelnen Komponenten in der Energiezentrale W.22.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
29. Juni 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
20. Juli 2023 | Frist für Fragen | None |
24. August 2023 | Abgabetermin 10:30 | None |
24. August 2023 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60 | Preis |
20 | Referenzen |
10 | Fachkompetenz Schlüsselperson |
10 | Termingewährleistung |
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Donnerstag 27. Juli 2023
Treffpunkt und genauer Zeitpunkt nach Anmeldung
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Königsfelderstrasse 1
5210 Windisch
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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