Ausschreibung 1347349: N02, MP-190096, EP Hagnau - Augst / Betriebszentrale Süd Ost - BM

Publiziert am: 10. August 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Gegenstand der Ausschreibung ist der Neubau der Betriebszentrale Süd Ost des Tunnels Schweizerhalle in Muttenz, Kanton Basel-Landschaft.
Das neue Gebäude wird in einer Böschung zwischen dem Gleisfeld der SBB und der Nationalstrasse N02 errichtet. Mittels eines neuen Werkleitungskanals wird die Verbindung mit der bestehenden Portalstation des Tunnels Schweizerhalle hergestellt. Das Gebäude grenzt direkt an den Dienstweg und profitiert somit von einer guten Erschliessung.
Das Bauwerk verfügt über 3 Geschosse mit einer Gesamtfläche von ca. 490 m2. Die Verbindung zum ELT Ost soll über das bestehende Portal erfolgen. Das Gebäude weist eine längliche Form auf und hat im 2.OG einen auskragenden Teil.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
10. August 2023 Publikationsdatum
10. August 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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19. September 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
28. August 2023 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher, Sprache unter www.simap.ch im «Forum» einzureichen. Sie werden bis am 05.09.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im «Forum» beantwortet. Nach dem 28.08.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

19. September 2023 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

25. September 2023 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 2 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
70 % ZK1: PREIS;
10 % ZK2: QUALITÄT DES ANBIETERS;
20 % ZK3: QUALITÄT/PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS;

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK1: technische Leistungsfähigkeit
EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Erfahrung Schlüsselpersonen
EK4: Nachweis der Verfügbarkeit
EK5: Leistungsanteil Unterakkordant(en)

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: Technische Leistungsfähigkeit des Anbieters
Max. 2 Referenzprojekte des Anbieters über abgeschlossene Arbeiten, beinhaltend einen Neubau einer Tunnelzentrale oder eines Technikgebäudes einer Infrastrukturanlage und eine Baugrube mit Rühlwand, mit vergleichbarer Komplexität und vergleichbarem Umfang. Die Kriterien können mit maximal 2 Referenzen kumulativ abgedeckt werden.
Als vergleichbar gilt ein Investitionsvolumen einer Zentrale oder Technikgebäude von mindestens CHF 1.5 Mio, resp. einer Baugrube von mindestens CHF 0.5 Mio.

EK2: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Jahresumsatz des Anbieters muss mind. doppelt so hoch sein wie der Jahresumsatz des Auftrages.

EK3: Erfahrung Schlüsselpersonen
Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität (gleiche Fachbereiche und Spezifikationen mit gleichem Umfeld, Anforderungen gemäss EK 1) für folgende Schlüsselpersonen: Baustellenchef
Als vergleichbar gilt ein Investitionsvolumen von mindestens CHF 1.5 Mio, für einen Neubau einer Tunnelzentrale oder ein Neubau eines Technikgebäudes einer Infrastrukturanlage und eine Baugrube mit Rühlwand von mindestens 0.5 Mio.

EK4: Nachweis der Verfügbarkeit
Für die Schlüsselpersonen gemäss EK3: Nachweis, dass die erforderliche Verfügbarkeit während der Bauzeit gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
Vorgabe ASTRA: erforderliche Verfügbarkeit min. 50 % (inkl. Stellvertreter).

EK5: Leistungsanteil Unterakkordant(en)
Maximal 50 % der Leistung darf über Subunternehmen erbracht werden.

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

Keine.

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.
4. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt.
5. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „1.2 CHECKLISTE EINZUREICHENDER DOKUMENTE" (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch