Ausschreibung 1346111: BehiG-Ausbau Bahnhof Burghalden

Publiziert am: 26. Juni 2023

Schweizerische Südostbahn AG

Der Bahnhof Burghalden wird unter laufendem Betrieb BehiG-tauglich ausgebaut. Dabei werden unter anderem die Zugänge (inkl. Personenunterführung) angepasst und saniert sowie ein Lift erstellt. Zudem wird das bestehende Technikgebäude verlängert.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45200000: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
  • 45300000: Bauinstallationsarbeiten
  • 45262300: Betonarbeiten
  • 45262500: Maurerarbeiten
  • 45221000: Bauarbeiten für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen
  • 45221250: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
  • 45234100: Bauarbeiten für Eisenbahnlinien
  • 45111100: Abbrucharbeiten
  • 45233250: Belagarbeiten, außer Fahrbahnen
  • 45112420: Fundamentaushub
  • 45213321: Bau von Bahnhöfen
  • 45110000: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten
  • 45340000: Installation von Zäunen, Geländern und Sicherheitseinrichtungen
  • 45341000: Errichtung von Geländern
  • 45232451: Entwässerungs- und Oberflächenarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-B: Hochbau
  • CW-C: Tiefbau
  • CW-G: Generell
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
  • CW-RC: Strassenbau
  • CW-RS: Eisenbahnbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
26. Juni 2023 Publikationsdatum
26. Juni 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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6. Juli 2023 Frist für Fragen

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11. August 2023 Abgabetermin 00:00

Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft.
Bei Abgabe an der Warenannahme der SOB (durch Anbieter oder Kurier): Eine direkte Abgabe bei der Eingabeadresse ist vorgängig der Bauherrschaft unter manfred.lanz@sob.ch anzumelden.

15. August 2023 Offertöffnung

Bei Versand durch die Post: Die Anbieterin stellt sicher, dass das Angebot bis spätestens am unter 1.4 genannten Termin/Zeit an der Eingabeadresse eintrifft.
Bei Abgabe an der Warenannahme der SOB (durch Anbieter oder Kurier): Eine direkte Abgabe bei der Eingabeadresse ist vorgängig der Bauherrschaft unter manfred.lanz@sob.ch anzumelden.

1. März 2024 Geplanter Projektstart
29. November 2024 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

zugelassen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören:

keine

Geschäftsbedingungen:

siehe Ausschreibungsunterlagen

Nachverhandlungen:

keine

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen und Anbieter welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gemäss BöB Art. 12 einhalten und schriftlich bestätigen.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit der Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Schweizerische Südostbahn AG
Stationsstrasse 52
8833 Samstagern
E-Mail-Adresse:  
manfred.lanz@sob.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1346111 BehiG-Ausbau Bahnhof Burghalden