Ausschreibung 1345735: 90401 KHG - Paket 2
Publiziert am: 23. Juni 2023
Psychiatrische Dienste Aargau AG
Das Hauptgebäude nimmt neu Ärztebüros, Ambulatorien und Therapieräume auf. Die Prunkräume im Mitteltrakt werden weiterhin als Veranstaltungsräume und Seminarbereich verwendet. Bauliche Massnahmen sind nur dort geplant, wo es der betriebliche Bedarfoder
die gesetzlichen Vorgaben verlangen. So kann die Sanierung des Bestandes mit geringstmöglichen Eingriffen bewerkstelligtwerden.
Dies ist sowohl aus ökonomischer als auch aus denkmalpflegerischer Sicht zu begrüssen. Die Gebäudestruktur wird gemäss aktueller Normen erdbebenertüchtigt. Alle späteren Einbauten wie die Patientenzimmer etc. werden rückgebaut. Die Sanitärräume werdenwieder
in den hofseitigen Risaliten konzentriert. Die gesamte Elektroinstallation wird neu aufgebaut. Ein zeitgemässes Beleuchtungskonzept stärkt die repräsentativen Räume. Die Fenster werden gesamthaft erneuert und die inneren wie äusseren Oberflächenpinselsaniert.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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23. Juni 2023 | Publikationsdatum | |
23. Juni 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Gemäss Submissionsgrundlagen. |
4. August 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
12. Juli 2023 | Frist für Fragen | None |
7. August 2023 | Abgabetermin 09:30 | None |
7. August 2023 | Offertöffnung | None |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Zentralstrasse 38A
6003 Luzern
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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