Ausschreibung 1345439: Knoten Bern/Markus Blatter/Gümligen Süd_1.1 Baumeister
Publiziert am: 4. Juli 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Für die Realisierung der im STEP AS25 hinterlegten Angebotsverdichtungen wird in Gümligen Süd ein niveaufreies Entflechtungsbauwerk zur Einbindung der Einspurstrecke vom Emmental in Richtung Bern benötigt. Dieses ermöglicht einen Halbstundentakt auf der Stecke Bern – Langnau und einen Viertelstundentakt Richtung Münsingen sowie eine Bündelung des Fernverkehrs mit zusätzlichen Güterverkehrstrassen im Aaretal.
Die vorliegende Ausschreibung beinhaltet die Baumeisterrbeiten für das Vorlos 1.1 Baumeister gemäss der mit der Ausschreibung abgegebene Unterlagen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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4. Juli 2023 | Publikationsdatum | |
4. Juli 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
31. Juli 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
28. August 2023 | Abgabetermin 00:00 | 1) Bedingungen 2) Formvorschriften |
29. August 2023 | Offertöffnung | 1) Bedingungen 2) Formvorschriften |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden. Jede Anpassung kann zum Ausschluss des Angebotes des Anbieters führen.
Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.
Für die Bewertung der Eignungskriterien (EK) gelten folgende Musskriterien:
EK1.1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung - Tiefbau
EK1.2: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung - Spezialtiefbau
EK1.3: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung - Pressbohrung
EK2: Hinreichendes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
Nachweise zu den Qualifikationskriterien:
Nachweise zum Kriterium EK1.1:
N1.1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellungen im Bereich Tiefbau (Betonkonstruktionen, Mastfundamente im Gefahrenbereich)
Nachweise zum Kriterium EK1.2:
N1.2: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellungen im Bereich - Spezialtiefbau (verankerte Baugrube in Gleisnähe)
Nachweise zum Kriterium EK1.3:
N1.3: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Komplexität und Aufgabenstellungen im Bereich Pressbohrung mit Durchmesser > 300 mm mit Länge > 10 m im Gleisbereich (inkl. Start- und Zielgruben)
Nachweise zum Kriterium EK2:
N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder bei nicht zertifizierten Unternehmen, Beschreibung des firmeneigenen Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
Zusätzliche Informationen
Gemäss der Ausschreibungsunterlagen
Es findet keine Begehung statt. Die Bieter haben sich selbst über die Verhältnisse vor Ort zu informieren. Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten werden vorausgesetzt. Betreffend Besichtigung im Gefahrenbereich der Bahnanlagen siehe Ausschreibungsunterlagen
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die SBB muss nur Angebote von Anbietern aus der Schweiz oder der EU entgegennehmen.
Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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