Ausschreibung 1344585: N06.40 MP-080294 - EP Thun Nord - Spiez-Hauptlos Bau TP12+13 (ID 9026)

Publiziert am: 19. Juni 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Die Nationalstrasse N06/ N06W soll für das Hauptlos Bau «Erhaltungsprojekt EP Thun Nord – Spiez, Teilprojekt 12+13» im Abschnitt Thun Süd bis Spiez und zwischen Lattigen bis Wimmis/ Erlenbach auf insgesamt ca. 12 km gesamthaft instandgesetzt werden. Hierfür werden die Entwässerung und Werkleitungen erneuert, der Betonbelag und die «grüne Mitte» durch einen Schwarzbelag ersetzt sowie die Fahrzeugrückhaltesysteme und Zäune ersetzt. Dazu gehören die etappierte Instandsetzung an 3 Brücken, 8 Überführungen, 18 Unterführungen, einem Durchlass und 16 Stützmauern KB in Abhängigkeit zu den Hauptverkehrsphasen. Weiter erfolgt im Projekt der Neubau von 3 Strassenabwasserbehandlungsanlagen, die Erstellung eines neuen Kolkschutz unterhalb der Kanderbrücken sowie Arbeiten im Tunnel Simmenfluh mit neuer Beschichtung der Tunnelwände und Deckbelagsersatz.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
19. Juni 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

21. August 2023 Frist für Fragen

Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 29.08.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 21.08.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

15. September 2023 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger, inkl. SIA-Schnittstelle (zweifach), in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.40 MP-080294 - EP Thun Nord - Spiez - Hauptlos Bau TP12+13 (ID 9026)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

22. September 2023 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger, inkl. SIA-Schnittstelle (zweifach), in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Nicht öffnen - Offertunterlagen - N06.40 MP-080294 - EP Thun Nord - Spiez - Hauptlos Bau TP12+13 (ID 9026)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

12. Januar 2024 Geplanter Projektstart
31. März 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

EK 1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK 2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK 3: REFERENZEN SCHLÜSSELPERSONEN
EK 3.1: Baustellenchef
EK 3.2: Bauführer mit Funktion Baustellenchef Stv.
EK 4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
EK 4.1: Nachweis der Verfügbarkeit Baustellenchef
EK 4.2: Nachweis der Verfügbarkeit Bauführer mit Funktion Baustellenchef Stv.
EK 5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzungsarbeiten einer National- oder Hochleistungsstrasse in den Fachbereichen Trasse und Kunstbauten / Arbeiten unter Verkehr / komplexer Logistik/ Einer ausgeführter Strassenabwasserbehandlungsanlage «SABA» / Arbeiten abgeschlossen mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme > 40 Mio. CHF zzgl. MwSt., mit Anteil Kunstbauten von > 5 Mio. CHF zzgl. MwSt. auf (wovon mind. 50% Eigenleistungen des Anbieters waren), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EK2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT

EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate

EK3 SCHLÜSSELPERSONEN

EK3.1 Referenz Baustellenchef
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzungsarbeiten einer National- oder Hochleistungsstrasse in den Fachbereichen Trasse und mind. 5 Kunstbauten (Über- und Unterführung, Brücke) / Arbeiten unter Verkehr / Arbeiten abgeschlossen / Werkvertragssumme mindestens 20 Mio. exkl. MwSt.) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen.

EK3.2 Referenz Bauführer mit Funktion Baustellenchef Stv.
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzungsarbeiten einer National- oder Hochleistungsstrasse in den Fachbereichen Trasse und mind. 5 Kunstbauten (Über- und Unterführung, Brücke) / Arbeiten unter Verkehr / Arbeiten abgeschlossen / Werkvertragssumme mindestens 20 Mio. exkl. MwSt.) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen.

EK 4: NACHWEIS DER VERFÜGBARKEIT DER SCHLÜSSELPERSONEN
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen (*, **.) grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit Baustellenchef, 100%, Bauführer mit Funktion Baustellenchef Stv. 80%.
EK 4.1 (*) als Schlüsselperson gilt: Baustellenchef
EK 4.2 (**) als Schlüsselperson gelten: Bauführer mit Funktion Baustellenchef Stv.

EK 5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50%

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien

ZK1: PREIS [30%]
Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes EDV-LV im Volltext in Papier und auf CD/ USB-Stick

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

ZK2 QUALITÄT DES ANBIETERS [20%]

ZK2.1: Referenz Schlüsselperson (Baustellenchef), (Gewichtung 12%)
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzungsarbeiten einer National- oder Hochleistungsstrasse in den Fachbereichen Trasse und mind. 5 Kunstbauten (Über- und Unterführung, Brücke) / Arbeiten unter Verkehr / komplexer Logistik/ Einer ausgeführter Strassenabwasserbehandlungsanlage «SABA»/ Arbeiten abgeschlossen / Werkvertragssumme mindestens 20 Mio. exkl. MwSt.) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson. Es können auch Referenzobjekte angegeben werden, die durch die Schlüsselperson bei einem früheren Arbeitgeber massgebend bearbeitet wurden.

ZK2.2: Referenz Schlüsselperson (Bauführer mit Funktion Baustellenchef Stv.), (Gewichtung 8%)
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Instandsetzungsarbeiten einer National- oder Hochleistungsstrasse in den Fachbereichen Trasse und mind. 5 Kunstbauten (Über- und Unterführung, Brücke) / Arbeiten unter Verkehr / komplexer Logistik/ Einer ausgeführter Strassenabwasserbehandlungsanlage «SABA»/ Arbeiten abgeschlossen / Werkvertragssumme mindestens 20 Mio. exkl. MwSt.) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson. Es können auch Referenzobjekte angegeben werden, die durch die Schlüsselperson bei einem früheren Arbeitgeber massgebend bearbeitet wurden.

ZK3 QUALITÄT UND PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS [20%]

ZK3.1: Technischer Bericht (Gewichtung 15%)
ZK3.1.1: Analyse der Aufgabenstellung (Gewichtung 6%)
ZK3.1.2: QM-Konzept (Gewichtung 6%)
- Projektbezogenes Organigramm des Anbieters mit Benennung der wichtigsten Personen und ihren Stellvertretungen und Einbindung in die ASTRA-Projektorganisation inkl. Aufführen der relevanten Subunternehmer und Lieferanten.
- Organisation des Schichtbetriebes unter Aufzeigen des Einhaltens der arbeitsrechtlichen Bestimmungen wie LMV und GAV (Organigramm und Beschrieb je max. 1 Seite A4).
- Qualitätsmanagementkonzept (PQM) des Unternehmers.
ZK3.1.3: Risikoanalyse (Gewichtung 3%)

ZK3.2: Nachhaltigkeitsanalyse (Gewichtung 5%)
Installations- und Baulogistikkonzept pro Bauphase mit Angaben zu Materialbewirtschaftung und Entsorgungswegen, umfassend:
- Abgabe eines Installationsplan mit Organisation der Baustelleneinrichtungen und Maschinen- und Geräteliste
- Angabe/ Abgabe der Lagerflächen für Zwischenlager (Bauherr und Unternehmer) / Enddeponie inkl. Transporte/ Entsorgungswegen
- Aufzeigen der Materialbilanz (Wiederverwendung/- Verwertung im Projekt sowie möglichen Drittprojekten) in Bezug auf theoretischer Massenbilanz

ZK4 BAUZEIT [15%]
Angabe der Länge der Bauzeit pro Bauphase bis Abnahme des geprüften Werkes und Freigabe der Verkehrsfläche an den Verkehr. Darstellung vertragliche Meilensteine mit Bonus- Malus System pro Fertigstellung Bauphase. Siehe dazu auch die Besonderen Bestimmungen.
- Gesamtbauprogramm unter Einhaltung der vorgegebenen Meilensteine und Randbedingungen der Bauherrschaft, geplante Etappierungen und Aufzeigen zeitkritischer Weg der Arbeiten mit Meilensteinen.
- Die im Richtbauprogramm Submission vorgegebenen Meilensteine dürfen nicht überschritten werden. Die Angaben müssen mit dem durch den Anbieter entwickelten Bauprogramm korrespondieren. Die einzelnen Meilensteine müssen im Bauprogramm ersichtlich sein.
Weitere Angaben siehe Unternehmerangaben

ZK5: QUALITÄT UND PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT DEN BAUABLÄUFEN [15%]
ZK5.1: Kurzbeschrieb und Erläuterung zu den Bauprogrammen, umfassend (Gewichtung 8%):
- Angaben zu Arbeitsleistung mit Bezug zu dem abgegebenen Weg-Zeit-Diagramm
- (Personalbestand, Anzahl, Grösse Equipen, Zusammensetzung Equipen, etc.)
- Angaben zu Bauabläufen sowie Schnittstellen zwischen Bauprogramm Trasse und Kunstbauten und Angaben zu den angenommenen Leistungswerten.
- (Welche, Wie, Erläuterung Bauablauf gegenüber Vorgaben)
- 2-Schichtbetrieb
- Beschrieb vorgesehener Beschleunigungsmassnahmen

ZK5.2: Detailliertes Weg-Zeit-Diagramm des Trasseebau mit folgendem Inhalt (Gewichtung 5%):
- Einhaltung der vorgegeben Bau- und Verkehrsphasen mit korrekter Bezeichnung
- Einhaltung und Darstellung der vorgegebenen Meilensteine
- Berücksichtigung und Darstellung der Kunstbauten
- Darstellung des kritischen Weges
- Angabe des Personaleinsatzes
- Angabe des Maschineneinsatzes

ZK5.3: Detailliertes Weg-Zeit-Diagramm der Kunstbauten mit folgendem Inhalt (Gewichtung 2%):
- Berücksichtigung der Trasseebauphasen mit Verkehrsphasen und Meilensteinen
- Darstellung des kritischen Weges
- Angabe des Personaleinsatzes
- Angabe des Maschineneinsatzes

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gut erfüllt; qualitativ gut
5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

5. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

6. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

7. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden.

9. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thun
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch