Zuschlag 1340197: Publikationen nach Artikel 6 Absatz 2 ÖBG hier eingeben (s. Ziff. 1.1)
Publiziert am: 31. Mai 2023
AWA (Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern), Abteilung Gewässerregulierung
Bei der Grossen Staatsschleuse in Interlaken muss das Schleusentor Nr. 1 ersetzt werden. Das alte Holztor soll durch eine Schützentafel aus Stahl ersetzt werden. Die Armaturen (Schwelle und Seitenführungen) werden in die bestehenden Pfeiler einbetoniert. Das neue Joch mit den Antriebskomponenten wird mit der Armatur verschraubt, um die entstehenden Kräfte aufzunehmen. Die neue Schützentafel wird zudem in die Leittechnik Brienzersee eingebunden.
Begründung für die freihändige Vergabe: Die Regulierung des Brienzersees und des Abflusses der Aare erfolgt in Interlaken / Unterseen hauptsächlich über die Grosse Staatsschleuse. Zusammen mit den beiden Kleinwasserkraftwerken und der Kleinen Staatsschleuse bilden sie ein Gesamtsystem, das aus Sicherheitsgründen bei Hochwasser und auch aus betriebstechnischen und wirtschaftlichen Gründen folgende Anforderungen erfüllen muss: einheitliches technisches Konzept; einheitliche Überwachung; einheitliche Instandhaltung und Wartung (inkl. Ersatzteile) sowie einheitliche Fehleranalyse und –behebung.
Die BKW AG ist der wichtigste Instandhaltungspartner der Regulieranlagen des AWA. Aus den dargelegten Gründen muss der jetzt anstehende Ersatz von Schleusentor Nr. 1 von der BKW AG koordiniert und zusammen mit diversen Lieferanten ausgeführt werden. Nur mit diesem Vorgehen kann gewährleistet werden, dass das AWA seine Aufgaben zur Regulierung des Brienzersees und des Abflusses der Aare weiterhing reibungslos erfüllen kann.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
30.05.2023
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Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Bau- und Verkehrsdirektion, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Reiterstrasse 11
3013 Bern
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