Ausschreibung 1339581: N01, 090090, EP ReNe, EP Reusstal - Neuenhof / Los 19b Hausinstallatio

Publiziert am: 3. Juli 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Anpassung und Erweiterung Hausinstallationen:
- L+M Verkabelung Energieversorgung
- L+M Verkabelung Zuleitung Teilanlagen
- L+M Kabeltragsysteme – Erweiterung bestehendes System für Migration Anlagen
- L+M Kabeltragsysteme – Entflechtung Energie und Kommunikation
- L+M Zentralenbeleuchtung (Umrüstung auf LED)
- L+M Verkabelung UKV Inhouse für alle Teilanlagen
- L+M Verkabelung LWL Inhouse für alle Teilanlagen
- L+M Verkabelung Energie offene Strecke in Kabelrohrblock
- L+M Schaltschränke (9 Stück) für Migration Netzwerk, LWL und UKV in drei Zentralen
- L+M Erdungsinstallation Zentralen
- Rückbau + fachgerechte Entsorgung nicht mehr benötigter Komponenten
- Erstellung RPH + DAW bis zur Genehmigung
- Gewährleistung Schnittstellen Abschnittsrechner, Brandmeldeanlage
- Erstellung von Nachweisen (SiNa, OTDR, NIV, etc.)


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45311200: Elektroinstallationsarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
3. Juli 2023 Publikationsdatum
3. Juli 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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14. August 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
21. Juli 2023 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 28.07.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 21.07.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

14. August 2023 Abgabetermin 00:00

Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

21. August 2023 Offertöffnung

Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr, Freitag bis 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 % ZK1: PREIS
25 % ZK2: QUALITÄT AUSRÜSTUNGEN UND AUSFÜHRUNGEN
25 % ZK3: ORGANISATION UND SCHLÜSSELPERSONEN

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
EK1: Technische Leistungsfähigkeit
EK2: Wirtschaftliche/Finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Erfahrung Schlüsselperson
EK4: Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK1: Referenzprojekt
Referenzobjekt der Firma bzw. der federführenden Firma über die Begleitung und Betreuung von maximal 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekten.

Als vergleichbar gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Art der Infrastruktur: Zentralen und Nebenanlagen (Hausinstallationen) einer Autobahn, Hochleistungsstrasse oder vergleichbarer Anlagen
b) Fachbereich: Energieversorgung, Kabelanlagen, Nebeneinrichtungen
c) Aktivitäten: Ersatz von BSA
d) Investition: Auftragsvolumen von mindestens 0,3 Mio. CHF
e) Referenz ist abgeschlossen (SIA Phase 53, Abnahme erfolgt)

EK2: Jahresumsatz Anbieter > Bestätigung/Nachweis, dass der Jahresumsatz des Anbieters für die Jahre 202, 2021 und 2022 mehr als das doppelte des Jahresumsatzes des Auftrages betragen;

Nach Angebotseingabe auf Verlangen des Auftraggebers einzureichende
Eignungsnachweise/Bestätigungen:
--Handelsregister- und Betreibungsregisterauszug,
--Auszug Ausgleichskasse AHV/IV/EO/ALV,
--Bestätigung UVG-Versicherer,
--Bestätigung (der bezahlten Steuern) Steuerverwaltung: Quellensteuer, Bundessteuer, kantonal- und kommunale Steuer oder Mehrwertsteuer
--Versicherungsnachweise,
allesamt nicht älter als 3 Monate

EK3: Schlüsselperson: Baustellenchef (Bauleitender Monteur)
Referenzobjekt des leitenden Bauleiters über die Begleitung und Betreuung von maximal 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren abgeschlossenen Projekten.
Mindestausbildung: Elektroinstallateur/in EFZ

Als vergleichbar für den Baustellenchef (Bauleitender Monteur) gilt eine Referenz, welche alle folgenden Anforderungen erfüllt:
a) Funktion der Schlüsselperson im Referenzprojekt: Baustellenchef (Bauleitender Monteur) oder Stellvertreter Baustellenchef (Bauleitender Monteur)
b) Art der Infrastruktur: Zentralen und Nebeneinrichtungen einer Autobahn, Hochleistungsstrasse oder vergleichbarer Anlagen
b) Fachbereich: Energieversorgung, Kabelanlagen
c) Aktivitäten: Ersatz von BSA
d) Investition: Auftragsvolumen von mindestens 0,3 Mio. CHF
e) Referenz ist abgeschlossen (SIA Phase 53, Abnahme erfolgt)

EK4: Unterakkordant
Bestätigung/Nachweis, dass die Leistungen Subunternehmer maximal 50% betragen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
4. Angebote der Firma Sensor Elektronic GmbH, Adlikerstrasse 79, 8105 Regensdorf oder Angebote, an welchen sich die Sensor Elektronic GmbH in irgendeiner Weise beteiligt, sei es in Bietergemeinschaft, sei es als Subunternehmerin oder Lieferantin, werden gestützt auf Art. 44 Abs. 1 lit. h BöB vom Beschaffungsverfahren ausgeschlossen.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Termine (insbesondere des Zuschlages und des Arbeitsbeginns) zu verschieben. Der Anbieter hat in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Entschädigung
6. Die Veröffentlichung auf SIMAP ist massgebend. Bei Unklarheiten oder Widersprüchen in den Ausschreibungsunterlagen hat die deutsche Fassung Vorrang.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch