Ausschreibung 1339177: N01, 090070, EP WIG AAO ÜMa BAUM MA LA Ost

Publiziert am: 13. Juni 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

N01 zwischen dem Anschluss Aarau West und dem Anschluss Aarau Ost.
Die baulichen Massnahmen beinhalten folgende Hauptarbeiten:
- Erneuerung Deckbelag (Gussasphalt) auf allen Fahrspuren und dem Pannenstreifen auf ca. 2.75 km

Der Auftrag beinhaltet des Weiteren lokale Massnahmen an Schächten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45233110: Bauarbeiten für Autobahnen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-RC: Strassenbau
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
13. Juni 2023 Publikationsdatum
13. Juni 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

24. Juli 2023 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
30. Juni 2023 Frist für Fragen

Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum einzureichen. Sie werden bis am 07.07.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 30.06.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

24. Juli 2023 Abgabetermin 00:00

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

31. Juli 2023 Offertöffnung

Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (USB-Stick) einzureichen.

Einreichung auf dem Postweg:
A-Post oder PostPac Priority (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.

Persönliche Abgabe:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00: - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15 % ZK 1: Qualität des Anbieters
15 % ZK2: Qualität / Plausibilität des Angebots
10 % ZK 3: Bauzeit
10 % ZK 4: Qualität und Plausibilität des Bauprogramms
50 % ZK 5: Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Mehrfachbewerbungen von Anbietern in Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.

EK 1: Technische Leistungsfähigkeit
EK 2: Wirtschaftliche / Finanzielle Leistungsfähigkeit
EK 3: Referenz Schlüsselperson Einbauleiter
EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit Schlüsselperson Einbauleiter
EK 5: Leistungsanteil Unterakkordanten / Subunternehmer

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

EK 1: Technische Leistungsfähigkeit
Maschineller Einbau von mindestens 5'000 Tonnen Gussasphalt im Jahr 2022.
Die Eignung ist mit Angabe vom Einbauzeitpunkt, der Tonnage, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbietenden, Referenzperson beim Auftraggeber zu belegen. Im Falle von Holdings oder ARGEs in geänderter Zusammensetzung werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EK 2: Wirtschaftliche / Finanzielle Leistungsfähigkeit
Handels- und Betreibungsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate. Der Jahresumsatz des Anbieters muss grösser als der doppelte Jahresumsatz des Auftrages sein.

EK 3: Referenz Schlüsselperson Einbauleiter
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (maschineller Einbau Gussasphalt auf der Nationalstrasse unter Verkehr) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson, Referenzperson beim Auftraggeber.

EK 4: Nachweis der Verfügbarkeit Schlüsselperson Einbauleiter
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der Auftragsdauer gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
Mindestverfügbarkeit 50 %.

EK 5: Leistungsanteil Unterakkordanten / Subunternehmer
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50 %.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es finden keine Begehungen statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbiete-rinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite;
2. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben;
3. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich.

Offizielles Publikationsorgan:

Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch

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