Ausschreibung 1339137: Kanalisation Campus Ausserholligen Baumeisterarbeiten
Publiziert am: 31. Mai 2023
Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt
Ersatzneubau der Mischabwasserkanalisation zwischen Weyerliareal und SBB-Gleisfeld Steigerhubel im Microtunneling-Verfahren. Objektkenndaten, Hauptmengen:
Aushub (und Abtransport): 8'240 m3
Spundwände: 5'175 m2
Schachtbauwerke (in Ortbeton): 5 Stk.
Microtunneling Strecke 1: 150 m
Microtunneling Strecke 2: 186 m
Kanalisation offener Graben: 27 m
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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31. Mai 2023 | Publikationsdatum | |
31. Mai 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. Juli 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
9. Juni 2023 | Frist für Fragen | Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 16.06.2023 auf www.simap.ch. Es findet eine 2. Fragerunde statt bei welcher die Fragen bis am 23.06.2023 auf www.simap.ch eingereicht und ab 30.06.2023 beantwortet werden. |
11. Juli 2023 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Kanalisation Campus Ausserholligen/ Eingabetermin: 11.07.2023" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
17. Juli 2023 | Offertöffnung | Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Kanalisation Campus Ausserholligen/ Eingabetermin: 11.07.2023" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Preis: |
40% | Fachkompetenz Schlüsselpersonal; Es dürfen die gleichen Referenzprojekte wie bei den Eignungskriterien verwendet werden. - Baustellenchef / Chefbauführer (20%): Angabe von 2 verschiedenen Referenzen mit vergleichbaren Bauvorhaben, Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre. Bewertet wird: < Bausumme < Abgedeckte Arbeitsgattungen (Microtunneling, Baugruben, Kanalisationsleitungen, Ortbetonschächte, Rohr-in-Rohr-Sanierung) < Besondere Herausforderungen < Qualität und Termineinhaltung - Polier 1 (20%): Angabe von 1 Referenz «Microtunneling», Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre. Bewertet wird: < Durchmesser Vortriebsrohr < Vortriebslänge < Kurvenfahrt ja/nein, Minimalradius < Vortrieb im Grundwasser < Besondere Herausforderungen < Qualität und Termineinhaltung - Polier 2 (20%): Angabe von 1 Referenz «Baugrube», Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre. Bewertet wird: < Tiefe der Baugrube < Art der Baugrubensicherung < Grundwasser < Besondere Herausforderungen < Qualität und Termineinhaltung - Polier 3 (20%): Angabe von 1 Referenz «Kanalisation», Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre. Bewertet wird: < Durchmesser Kanalisationsleitung < Leitungslänge < Ortbetonschächte < Besondere Herausforderungen < Qualität und Termineinhaltung - Polier 4 (20%): Angabe von 1 Referenz «Rohr-in-Rohr-Sanierung», Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre. Bewertet wird: < Durchmesser und Profil der Leitung < Leitungslänge < Besondere Herausforderungen < Qualität und Termineinhaltung: |
20% | Technischer Bericht - Auftragsanalyse (25%) - Bauprogramm (25%) - Risikoanalyse (25%) - Organigramm (25%): |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.
E1: Fachkompetenz:
- Angabe von 1 Referenzprojekt «Microtunneling» mit folgenden Anforderungen:
o Microtunneling-Vortrieb mit flüssigkeitsgestützter Materialförderung
o Durchmesser DN1400 bis DN2000
o Vortriebslänge mind. 150 m
o Kurvenfahrt, max. Kurvenradius 250 m
o Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre
- Angabe von 1 Referenzprojekt «Microtunneling» mit folgenden Anforderungen:
o Microtunneling-Vortrieb mit flüssigkeitsgestützter Materialförderung
o Durchmesser DN1400 bis DN3000
o Vortriebslänge mind. 50 m
o Mit Druckluftschleuse
o Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre
- Angabe von 1 Referenzprojekt «Baugrube» mit folgenden Anforderungen:
o Baugrube mit einer Tiefe von mind. 10 m
o Baugrubensicherung mit Spundwänden
o im Grundwasser (mittlerer GW-Spiegel höher als Baugrubensohle)
o Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre
- Angabe von 1 Referenzprojekt «Baugrube» mit folgenden Anforderungen:
o Baugrube mit einer Tiefe von mind. 6 m
o Baugrube in Gleisnähe einer Fern- oder Nahverkehrsbahn (keine Strassenbahn bzw. Tram): Distanz zwischen Baugrubenabschluss und FL-Masten ≤ 10 m
o Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre
- Angabe von 2 Referenzprojekten «Kanalisationsleitungen» mit folgenden Anforderungen:
o Neubau/Ersatzneubau von Kanalisationsleitungen
o Durchmesser mind. DN1200
o Ortbetonschächte mind. 1 Stk.
o Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre
- Angabe von 2 Referenzprojekten «Rohr-in-Rohr-Sanierung» mit folgenden Anforderungen:
o Rohrsanierung mittels Einzug von GFK-Rohrelementen
o Dimension mind. 800 mm (in Breite oder Höhe)
o Bei mindestens 1 Referenz: Sonderprofil (Eiprofil, Maulprofil o.dgl.)
o Hohlraumfreie Verdämmung des Zwischenraumes
o Länge mind. 30 m
o Realisierung innerhalb der letzten 10 Jahre
Die Fachkompetenz kann durch die Firma, einen ARGE-Partner oder einen verbindlich zugesicherten Subunternehmer, der nicht mehr auswechselbar ist, nachgewiesen werden. Bei einem verbindlich zugesicherten Subunternehmer ist die Zusammenarbeit schriftlich durch den Subunternehmer zu bestätigen.
E2: Qualitätsmanagement (QM-Zertifikat oder Nachweis über ein firmeneigenes, eingeführtes Qualitätsmanagementsystem)
E3: Leistungsfähigkeit mit Termingarantie
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.
Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, müssen die Nachweise nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
Zusätzliche Informationen
Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen
der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende
Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne
Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die
Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses
Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der
Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das
öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der
Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der
Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten.
Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich
auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet,
an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und
fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die
Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die
Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von
Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden
muss.
Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie
kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen.
In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich
(Art. 44 und 45 IVöB 2019).
1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = ungenügend
0 = keine Angaben
Zwischennoten sind zulässig.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)
Mit der Offerteingabe sind für EK 8 Stk. / für ZK 6 Stk. Referenzen in den letzten 10 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt zum Ausschluss vom Verfahren.
2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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