Zuschlag 1337829: N14, MP-190034, EM AS Baar – Deibüel / Deckbelagsersatz

Publiziert am: 24. Mai 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA

Nach der Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert.
Aufgrund der Bewertung aller Zuschlagkriterien ist das Angebot im ersten Rang. Neben dem guten Bauprogramm sowie den guten Schlüsselpersonen waren die Baustelleneinrichtung und Logistik ausschlaggebend für den Zuschlag. Die Offerte der Anliker AG Bauunternehmung ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45200000: Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-G: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60 % ZK1: PREIS;
10 % ZK2: QUALITÄT DES ANBIETERS;
30 % ZK3: QUALITÄT, PLAUSIBLITÄT DES ANGEBOTS;

Berücksichtigte Anbieter

Anliker AG Bauunternehmung, Rickenbach
CHF 1,870,049

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Ausschreibung vom: 09.03.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 69 Tage

Datum des Zuschlags:

17.05.2023


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
zofingen@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1337829 N14, MP-190034, EM AS Baar – Deibüel / Deckbelagsersatz