Zuschlag 1336533: Luzern Verkehrshaus - Immensee Erneuerung von 10 Wegunterführungen

Publiziert am: 19. Mai 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», beim dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1 Preis
4% ZK2 Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselperson; Bauführer
4% ZK2 Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselperson; Bauführer Stv.
2% ZK2 Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselperson; Polier 1
2% ZK2 Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselperson; Polier 2
2% ZK2 Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselperson; Polier 3
2% ZK2 Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselperson; Polier 4
2% ZK2 Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselperson; Polier 5
2% ZK2 Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselperson; Polier 6
5% ZK3 Zweckmässige Baustellenorganisation; Baustellenlogistik
5% ZK3 Zweckmässige Baustellenorganisation; Vorgehenskonzept
5% ZK3 Zweckmässige Baustellenorganisation
5% ZK4 Risikoanalyse Bauprogramm
10% ZK5 Praktische und technische Fähigkeit zur Herstellung von UHFB-Elementen

Berücksichtigte Anbieter

SPAG Schnyder, Plüss AG, Stansstad
CHF 2,903,335 exkl. MwSt., Die Vergabesumme versteht sich exkl. Regie

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 10.01.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 126 Tage

Datum des Zuschlags:

16.05.2023


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Bahnhofstrasse 12
4600 Olten
E-Mail-Adresse:  
christoph.rupp@sbb.ch