Ausschreibung 1336269: Modernisierung der Broye / Los 16.1 - Gleisbauarbeiten
Publiziert am: 17. Mai 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
Geometrische Veränderungen des Gleises, Erneuerung von Gleisen und Weichen, Erneuerung und Erweiterung von Bahnübergängen.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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17. Mai 2023 | Publikationsdatum | |
17. Mai 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
1. Juni 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch zu stellen. Sämtliche Antworten zu den befragten Punkten werden allen Anbietern zur Verfügung gestellt (ohne Herkunftsangabe). Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
30. Juni 2023 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss mithilfe der Formulare (Teile C und F der Ausschreibungsunterlagen) eingereicht werden. Frist für die Einsendung der E-Mail-Adresse: 21.06.2023 2)Erteilung des Zugriffsrechts auf SharePoint durch die SBB. Es liegt in der Verantwortung des Bieters, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente in den SBB SharePoint hochgeladen werden. |
4. Juli 2023 | Offertöffnung | Das Angebot muss mithilfe der Formulare (Teile C und F der Ausschreibungsunterlagen) eingereicht werden. Frist für die Einsendung der E-Mail-Adresse: 21.06.2023 2)Erteilung des Zugriffsrechts auf SharePoint durch die SBB. Es liegt in der Verantwortung des Bieters, sicherzustellen, dass alle erforderlichen Dokumente in den SBB SharePoint hochgeladen werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
Gemäß den Ausschreibungsunterlagen
Die Beurteilung der Qualifikation basiert auf den folgenden zwingenden Eignungskriterien(Q):
- Q1 : Ausreichende Fähigkeit, den Auftrag auszuführen
- Q2 : Ausreichende Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme
Nachweise für die Eignungskriterien:
- J1: 1 Referenz eines Unternehmens, das nicht älter als 10 Jahre ist und vergleichbare Aufgaben, Komplexität und technisches Niveau mit dem jetzigen Auftrag aufweist, für jeden der folgenden Bereiche:
- Gleise und Weichen verlegen
Erneuerung Bahnübergang
- Arbeiten mit Bahnlogistik
Die Anforderungen können in einer oder mehreren Baustellenreferenzen belegt werden (max. 3. Referenzen? Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen oder zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Wenn die verlangte Referenz von einem Unterauftragnehmer stammt, muss der Bieter
- J2: Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 und des Umweltmanagementsystems nach ISO 14 001,oder Beschreibung des unternehmenseigenen Systems, falls dieses nicht zertifiziert ist. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
Zusätzliche Informationen
kein
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts.
Die SBB kann nur Angebote von Bietern aus der Schweiz / EU / EFTA oder dem Vereinigten Königreich annehmen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Rue de la Gare de Triage 5
1020 Renens
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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