Ausschreibung 1335101: Sanierung Bernstrasse Deisswil
Publiziert am: 18. Mai 2023
Tiefbauamt des Kantons Bern
Sanierung und Ausbau der bestehenden Strassen. Neubau zweier Kreisel
Erneuerung Fundationsschicht, Randabschlüsse und Beläge.
Erneuerung der bestehenden Werkleitungen (Strassenentwässerung, Wasser, Elektroanlagen und LSA).
Hauptmengen:
Kanalisations- Entwässerungsleitung ca. 240 Meter
Werkleitungen ca. 2’000 Meter
Kandelaber ca. 29 Stück
Belagsarbeiten ca. 9’800 Tonnen
Betonstützmauern ca. 125 Meter
Aushub alle Bodenarten ca. 9'800 Kubikmeter lose
Lieferung Fundationsmaterialien, Boden ca. 11'500 Kubikmeter lose
Liefern/Verlegen von Geotextilien ca. 21'000 Quadratmeter
Liefern/Versetzen von Randabschlüsse ca. 2'450 Meter
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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18. Mai 2023 | Publikationsdatum | |
18. Mai 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
9. Juni 2023 | Frist für Fragen | Publikation der Antworten an alle: 16.06.2023 |
6. Juli 2023 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
10. Juli 2023 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
1. November 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | ZK1 Preis |
45% | ZK 2 Technischer Bericht (Auftragsanalyse, Bauablauf/Bauprogramm, Baustellenlogistik, Organisation baustellenbezogen) |
10% | ZK 3 Fachkompetenz Schlüsselpersonal, (Chef-) Bauführer |
5% | ZK 4 Ausbildungsplätze für Lernende und/oder Arbeitsplätze für Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
EK1: Fachliche Kompetenz
EK2: Wirtschaftliche /finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualitätsmanagement
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schermenweg 11, Postfach
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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