Zuschlag 1334405: Instandhaltung No-Break Anlagen GBT & CBT
Publiziert am: 5. März 2024
SBB AG Einkauf / Infrastruktur Telecom
Bei der Erstellung des Gotthard Basistunnels (GBT) und des Ceneri-Basistunnels (CBT) wurde das Notstromkonzept mit No-Break Anlagen gelöst. Die Anlagen und deren Installationen und Inbetriebnahmen sowie das Notstromkonzept wurden damals von der ATG gemäss BöB/VöB im Projektverfahren beschafft. Aufgrund des damaligen Zuschlages realisierte die Firma Avesco AG die Anlagen vom Hersteller Hitec (Subunternehmerinnen des damaligen Zuschlagsempfänger). Die Firma Avesco AG hat die Anlagen geliefert, erstellt und bis zur Übergabe an die SBB AG im Zwischen der Firma Avesco AG und der Firma Hitec AG besteht ein Vertrag, welcher Avesco AG als einziger Wartungspartner für die No-Break Anlagen in der Schweiz zulässt. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, dass eine beliebige Wartungsfirma in der Schweiz oder im nahen Ausland diese Wartungsarbeiten durchführen kann. Auch bezüglich Interventionszeit, Ersatzteillieferung und Zugriff auf die Anlagesoftware kann nur Avesco AG die geforderten Leitungen erbringen. Die Dicon Steuerung der Anlage ist eine Eigenentwicklung der Hitec AG, Avesco AG hat als einzige Firma in der Schweiz Zugriff. Diese ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlage und bildet die komplexe anlagenspezifische Software. Unter anderem spielt sie in der Steuerung der Emissionen eine relevante Rolle und muss bei Bedarf angepasst werden können. Mit diesem Freihänder wird die Erbringung der Instandhaltung der No-Break Anlagen im GBT & CBT von der Firma Avesco AG verlängert und über den Life-Cycle sichergestellt.
Auftrage von Alpiq Burckhalter Technik AG (ABAG) gewartet. Mit der Übergabe der Tunnels von ATG an SBB AG ist die SBB AG für Wartung und Unterhalt der Anlagen verantwortlich. (GBT Mitte 2016 und CBT Mitte 2020). Die Wartungen der Anlagen im GBT wurden anschliessend vertraglich zusammengefasst und aus Gründen der Gewährleistung und zur Sicherstellung der bahnbetriebsrelevanten Anlagenverfügbarkeit freihändig an Avesco AG vergeben.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
05.03.2024
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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