Ausschreibung 1334101: Sanierung Bollstrasse Worb - Bereich OLWO
Publiziert am: 3. Mai 2023
Tiefbauamt des Kantons Bern
Sanierung und Ausbau der bestehenden Strassen. Hauptmengen:
Neubau Stützmauer entlang der RBS.
Erneuerung Fundationsschicht, Randabschlüsse und Beläge.
Erneuerung der bestehenden Werkleitungen (Strassenentwässerung, Verschiebung Hydranten und öffentliche Beleuchtung).
Belagsabbruch 18'230 m2
Belag fräsen 11'000 m2
Grabenaushub 3'130 m3
Spriessungen 1'250 m2
Kabelschutzrohre 1'080 m
Rohrumhüllungen / Auffüllungen 1'440 m3
Fundationsschichten 2'585 m3
Randabschlüsse 2'555 m
Beläge 5'230 t
Abtransporte 6'200 m3
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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3. Mai 2023 | Publikationsdatum | |
3. Mai 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
22. Mai 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind bis 22.05.2023 unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Nach diesem Termin werden eintreffende Fragen nicht mehr beantwortet. Sie werden bis am 29.05.2023 unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. |
12. Juni 2023 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
15. Juni 2023 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
1. September 2023 | Geplanter Projektstart | |
30. September 2025 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
60% | ZK1: Preis |
15% | ZK2: Fachkompetenz Schlüsselpersonal, Bauführer |
20% | ZK3: Technischer Bericht (Auftragsanalyse, Baustellenlogistik und Bauprogramm) |
5% | ZK4: Ausbildungsplätze für Lernende und/oder Arbeitsplätze zur Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
EK1: Fachliche Kompetenz der Firma EK2: Qualitätsanforderung (Personal mit Sicherheitsausweis)
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit gewährleisten.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schermenweg 11, Postfach
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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