Zuschlag 1332981: STEP AS 25, Pfäffikon SZ – Altendorf, Güterüberholgleis und ZFZ

Publiziert am: 11. Mai 2023

SBB Bauprojekte

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten.
Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», bei dem die Zuschlagsempfängerin das niedrigste
Angebot eingereicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50% ZK1: Preis
25% ZK2: Zweckmässige Baustellen Organisation
20% ZK3: Praktische und technische Fähigkeiten der vorgesehenen Schlüsselperson
5% ZK4: Nachhaltigkeit

Berücksichtigte Anbieter

Toneatti AG Jona, Jona
CHF 23,652,437 exkl. MwSt., Le marché a été attribué au consortium ARGE ÜGP, dont l’entreprise pilote est la société Toneatti AG à Bilten. L'autre membre de la communauté de travail est: Toneatti AG à Jona. L’adjudication a lieu sous réserve des autorisations requises et de la libération du crédit par CFF SA. Le prix indiqué inclut les prestations en régie.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 20.10.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 202 Tage

Datum des Zuschlags:

10.05.2023


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

SBB Bauprojekte
Vulkanplatz 11 / Postfach
8048 Zürich
E-Mail-Adresse:  
einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch