Ausschreibung 1332559: Sanierung Allmendstrasse Berschis
Publiziert am: 26. April 2023
Gemeinde Walenstadt
Ersatz Asphaltbelag und Planie, Teilersatz Fundation, Sanierung Entwässerung, Werkleitungsbau
Hauptkubaturen:
- Belagsabbruch: 870 to
- Grabenaushub: 870 m3
- Kanalisationsleitungen: 660 m´
- Randabschlüsse: 1'400 m’
- Fundation:1’400 m3
- Planie: 3’000 m2
- Belag: 870 to
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
|
Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
26. April 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
3. Mai 2023 | Frist für Fragen | Fragenstellung in SIMAP Forum bis 03.05.2023 |
17. Mai 2023 | Abgabetermin 17:00 | Die Unterlagen müssen bis 17. Mai 2023 auf dem Postweg (Poststempel A-Post) eingereicht oder vor Ort (Eingangsstempel) abgegeben werden. Vermerk auf verschlossenem Briefumschlag: "Sanierung Allmendstrasse Berschis" |
22. Mai 2023 | Offertöffnung | Die Unterlagen müssen bis 17. Mai 2023 auf dem Postweg (Poststempel A-Post) eingereicht oder vor Ort (Eingangsstempel) abgegeben werden. Vermerk auf verschlossenem Briefumschlag: "Sanierung Allmendstrasse Berschis" |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
65% | Preis |
20% | Erfahrung |
15% | Terminprogramm |
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Amtsblatt des Kantons St.Gallen (Publikationsplattform: https://publikationen.sg.ch)
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.32] i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.1]. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Bahnhofstrasse 19
8880 Walenstadt
Telefon: 058 228 38 31
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
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