Zuschlag 1332549: Krananlage 90to Kraftwerk Wassen (Uri)

Publiziert am: 5. Mai 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr

Das Angebot erzielte jeweils die beste Bewertung bei den Kriterien "Qualität" und "Wirtschaftlichkeit", insbesondere betreffend die technische Einhaltung der Vorgaben gemäss Lastenheft, und stellt insgesamt das vorteilhafteste Angebot dar.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 42414100: Kräne
  • 42414200: Laufkräne
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% 1. WIRTSCHAFTLICHKEIT
97% von 60% 1.1 Wirtschaftlichkeit Produkt (Investitionskosten)
3% von 60% 1.2 Wirtschaftlichkeit Optionen
40% 2. QUALITÄT
80% von 40% 2.1 Technische Einhaltung der Vorgaben gemäss Lastenheft und dem vollständig ausfüllten technischen Datenblatt
10% von 40% 2.2 Organigramm und Zeitplan des Projekts
5% von 40% 2.3 Akzeptanz des Vertragsentwurfs resp. der AGB’s
5% von 40% 2.4 Eco Vadis (Corporate Social Responsibility, CSR)

Berücksichtigte Anbieter

Stephan S.A., Givisiez
CHF 715,992 , Prix incluant les options et la TVA.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 01.11.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 184 Tage

Datum des Zuschlags:

04.05.2023


Anzahl Angebote:

3


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Wylerstrasse 123/125
3000 Bern 65
Telefon: +41 79 634 48 17
E-Mail-Adresse:  
olivier.laurenza@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1332549 Krananlage 90to Kraftwerk Wassen (Uri)