Ausschreibung 1331243: Sanierung Ortsdurchfahrt Münsingen TP2 und TP4
Publiziert am: 24. April 2023
Tiefbauamt des Kantons Bern
Sanierung und Ausbau der bestehenden Strassen aufgeteilt in zwei Teilprojekte. Teilprojekt 4
Erneuerung Fundationsschicht, Randabschlüsse und Beläge.
Erneuerung der bestehenden Werkleitungen (Strassenentwässerung, Wasser, Kanalisation, Elektroanlagen und LSA).
Hauptmengen:
Teilprojekt 2
Belagsabbruch 11'230 m2
Belag fräsen 5'500 m2
Grabenaushub 4'590 m3
Spriessungen 2'420 m2
Kabelschutzrohre 3'870 m
Rohrumhüllungen / Auffüllungen 2'300 m3
Fundationsschichten 6'620 m3
Randabschlüsse 1'990 m
Beläge 4'460 t
Belagsabbruch 11'020 m2
Belag fräsen 1'800 m2
Grabenaushub 2'280 m3
Spriessungen 2'890 m2
Kabelschutzrohre 2'300 m
Rohrumhüllungen / Auffüllungen 1'290 m3
Fundationsschichten 3'910 m3
Randabschlüsse 1'220 m
Beläge 2'410 t
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
24. April 2023 | Publikationsdatum | |
24. April 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
18. Mai 2023 | Frist für Fragen | Termine für Auskünfte: |
13. Juni 2023 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
16. Juni 2023 | Offertöffnung | Das Angebot muss der schweizerischen Post (A-Post) oder einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung spätestens am Tag des Eingabetermins übergeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
1. November 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Preis |
50% | Technischer Bericht (Auftragsanalyse, Bauablauf/Bauprogramm, Baustellenlogistik, Organisation baustellenbezogen) |
10% | Fachkompetenz Schlüsselpersonal, (Chef-) Bauführer |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen
EK1: Fachliche Kompetenz
EK2: Wirtschaftliche /finanzielle Leistungsfähigkeit
EK3: Qualitätsmanagement
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
www.simap.ch
Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3013 Bern angefochten werden. Die Beschwerde ist in zwei Exemplaren einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine rechtsgültige Unterschrift zu enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Schermenweg 11, Postfach
3001 Bern
E-Mail-Adresse:
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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