Zuschlag 1331127: Neuchâtel - La Chaux-de-Fonds - Le Locle : Ligne directe -sondage

Publiziert am: 18. April 2023

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Region West

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Insbesondere war das Zuschlagskriterium "Preis", für das der erfolgreiche Bieter das Angebot eingereicht hatte, ausschlaggebend.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45120000: Versuchs- und Aufschlussbohrungen
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% A1 Preis
15% A2.1: Organisation angemessenen des Arbeitsstelle - Baustellenlogistik
5% A2.2: Organisation angemessenen des Arbeitsstelle -Bauablauf
20% A3: Analyse von Risiko

Berücksichtigte Anbieter

ISR Injectobohr SA, Chavornay
CHF 1,286,491 exkl. MwSt., Inklusive Regiebeträge

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 22.12.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 113 Tage

Datum des Zuschlags:

14.04.2023


Anzahl Angebote:

5


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen SBB, Infrastruktur, Projekte, Region West
Rue de la Gare de Triage 5
1020 Renens
E-Mail-Adresse:  
davide.calderara@sbb.ch