Zuschlag 1328301: Planer Naturgefahren

Publiziert am: 4. April 2023

zb Zentralbahn AG

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend waren neben dem Preisangebot das Zuschlagskriterium Qualifikation Schlüsselpersonen, bei dem sie wegen der ausgewiesenen Berufserfahrungen eine hohe Punktzahl erreicht haben sowie das Zuschlagskriterium Auftragsanalyse, bei dem sie mit einer projektspezifischen, prägnanten Auftragsanalyse überzeugten.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71240000: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
  • 71320000: Planungsleistungen im Bauwesen
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
  • AE-E: Ingenieurwesen
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Preis
40% Qualifikation Schlüsselpersonen
30% Auftragsanalyse

Berücksichtigte Anbieter

Lombardi SA Ingegneri Consulenti, Luzern
CHF 424,125 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 03.01.2023
Titel:
Evaluationsdauer: 90 Tage

Datum des Zuschlags:

03.04.2023


Anzahl Angebote:

8


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

zb Zentralbahn AG
Bahnhofsstrasse 23
6362 Stansstad
E-Mail-Adresse:  
christoph.jeckelmann@zentralbahn.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1328301 Planer Naturgefahren