Ausschreibung 1328029: N09.62 080292 - EP Sion Est - Sierre Est - P1531 - Joint de chaussée
Publiziert am: 13. April 2023
Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Die Leistungen, die Gegenstand dieses Auftrags sind, haben die Sanierung des Fahrbahnübergangs des Bauwerks P1531 - Brücke über die Rhone der Transversale Siders-West zum Ziel. Alle Informationen sind in den verschiedenen Dokumenten der Ausschreibung enthalten.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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13. April 2023 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
3. Mai 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 10.05.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 03.05.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet. |
23. Mai 2023 | Abgabetermin 00:00 | Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Ne pas ouvrir – documents d'appel d'offres N09.62 080292 EP Sion Est - Sierre Est - P1531 (ID8898)»». Bei Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe an ASTRA : Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
29. Mai 2023 | Offertöffnung | Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf Datenträger (inkl. SIA-Schnittstelle) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Ne pas ouvrir – documents d'appel d'offres N09.62 080292 EP Sion Est - Sierre Est - P1531 (ID8898)»». Bei Einreichung auf dem Postweg: Persönliche Abgabe an ASTRA : Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten! |
8. August 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2023 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:
TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
SCHLÜSSELPERSONEN
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:
1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzprojekt, das nicht älter als 10 Jahre ist und sich auf Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität bezieht, die bereits ausgeführt wurden und den gleichen Fachbereich betreffen (Wechsel von Fahrbahnübergängen unter Verkehr) mit Angabe des Zeitraums, des Investitionsvolumens, der vom Anbieter ausgeführten Arbeiten / Leistungen und der Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Bei Arbeiten, die als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt werden, muss das Unternehmen die Arbeiten, die denselben Fachbereich betreffen, selbst ausgeführt haben. Der Anbieter gibt die Referenzarbeiten an, die im Rahmen von Unteraufträgen ausgeführt wurden. Diese Angaben müssen in die Angebotsunterlage eingefügt werden.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.
2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.
EK2.2 Nachweise
Nachweise, die mit der Einreichung des Angebots einzureichen sind:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB inzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate
3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselpersonen
Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten, die nicht älter als 10 Jahre sind, in einer gleichwertigen Funktion oder stellvertretenden Funktion mit vergleichbarer Komplexität und im selben Fachgebiet (Wechsel von Fahrbahnübergängen unter Verkehr) mit Angabe des Zeitraums, des Investitionsvolumens, der Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*) und dem Ansprechpartner, der berechtigt ist, Referenzen vorzulegen, durchgeführt wurden.
(*) als Schlüsselpersonen gelten: Bauführer
EK3.2 Nachweis Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) über die erforderliche Verfügbarkeit zwischen August und Dezember 2023 hinausgeht. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der Arbeitsbelastung (in Zeit) im Rahmen anderer Projekte des Bauführers: 60%.
(*) als Schlüsselpersonen gelten: Bauführer
4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
EK4.1 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 70%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.
Zusätzliche Informationen
Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien
ZK1 PREIS [40%]
ZK1.1: Nominaler Preis [30%].
Beurteilungselemente:
Höhe des Finanzangebots in Bezug auf die Ausschreibungsunterlagen (ohne Mehrwertsteuer, mit Rabatten) : Dokument 6 der Ausschreibungsunterlagen.
ZK1.2: Verlässigkeit des Preises [10%].
Mit dem Kriterium CA1.2 soll die Verlässigkeit des vom Anbieter vorgeschlagenen Preises bewertet werden. Zu diesem Zweck beschreibt der Anbieter in einem technischen Bericht (max. 2 Seiten), wie er seine Einheitspreise konstruiert hat (z. B. Anteil von Arbeit, Materialien, Inventar, Dritten, Risiko und Gewinn, Angebote von Subunternehmern, Lieferanten oder Dritten, Analyse zusätzlicher Preise, andere Elemente, die es ermöglichen, die Verlässigkeit des Preises zu beurteilen).
Beurteilungselemente:
- Vollständigkeit des technischen Berichts, der die Verlässigkeit und Transparenz des vorgeschlagenen Preises belegt.
- Übermittlung der Unterdetails der in Anhang 7 geforderten Analysen (Angebote von Subunternehmern, Lieferanten, Leistungen von Dritten).
- Übermittlung weiterer Preisanalysen (in freiem Format), die für das Verständnis der Preisgestaltung wichtig und hilfreich sind.
ZK2 BAUZEIT [15%]
Auf der Grundlage der Termine für die geplanten Arbeiten erstellt der Anbieter für jedes Bauwerk ein detailliertes Arbeitsprogramm. Der Anbieter kann alle Phasen, Unterphasen und Aufgaben, die er für notwendig erachtet, um die geplanten Aktivitäten zu zeigen, sowie deren chronologische Abfolge detailliert aufführen. Die Anbieter müssen im Bauprogramm den Beginn und das Ende der Arbeiten, die Auftrags- und Herstellungsfristen, die Entscheidungsmeilensteine sowie die Gesamtdauer der Arbeiten und die Dauer der arbeitsfreien Zeiten für das Jahr 2023 angeben.
ZK3 QUALITÄT / PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS [15%]
ZK3.1 Technischer Bericht [5%].
Der Anbieter wird in seinem technischen Bericht die Arbeiten und Aufgaben, die im Rahmen des vorgeschlagenen Auftrags auszuführen sind, sowie seine Baustelleneinrichtung analysieren. Er wird Arbeitsverfahren vorschlagen, die zur vollständigen Ausführung der Arbeiten innerhalb des geforderten Zeitrahmens und in der geforderten Qualität führen.
Der technische Bericht des Auftragnehmers umfasst (max. 3 A4-Seiten):
- Analyse der auszuführenden Aufgaben aus Sicht des Anbieters.
- Austausch der Fahrbahnübergänge
- Bewertung / Analyse der Verkehrsführung
- Angaben / Analyse zum Ablauf der Arbeiten
- Angaben zur Materialbewirtschaftung und -entsorgung, Entwässerungskonzept gemäss Empfehlung SIA 431.
ZK 3.2: Qualitätsmanagementkonzept und Risikoanalyse [5%].
Ziel dieses Zuschlagskriteriums ist es, die übertragenen Aufgaben zu analysieren und die Antizipation der Risiken zu bewerten, die bei der Ausführung der Arbeiten auftreten können, sowie Massnahmen vorzuschlagen, um diese Risiken zu vermeiden oder auf ein akzeptables Mass zu reduzieren.
Konzept des Qualitätsmanagements
Geplantes Qualitätsmanagement bezogen auf das Projekt zum NPK 244 (Beschreibung max. 1 A4-Seite).
Risikoanalyse
Beschreibung und Bewertung der bestehenden Risiken (Beschreibung max. 1 A4-Seite).
ZK 3.3: Operatives Organigramm [5%].
Operatives Organigramm des Kandidaten mit namentlich identifizierten Verantwortlichen und Stellvertretern, Entscheidungsabläufen und Funktionen, Beschreibung der Stärken.
ZK4 QUALITÄT DES ANBIETERS [15%]
ZK4.1: Referenz des Projektleiters [5%].
Ein Referenzobjekt über bereits durchgeführte Arbeiten, die nicht älter als 10 Jahre sind, in einer gleichwertigen Funktion oder stellvertretenden Funktion mit vergleichbarer Komplexität und im gleichen Fachbereich (Wechsel von Fahrbahnübergängen unter Verkehr) mit Angabe des Zeitraums, des Investitionsvolumens, der Arbeiten / Leistungen der Schlüsselpersonen und der Kontaktperson, die berechtigt ist, Referenzen zu liefern.
ZK4.2: Referenz der Schlüsselperson Bauführer[10%].
Ein Referenzobjekt über bereits durchgeführte Arbeiten, die nicht älter als 10 Jahre sind, in einer gleichwertigen Funktion oder stellvertretenden Funktion mit vergleichbarer Komplexität und im gleichen Fachgebiet (Wechsel von Fahrbahnübergängen unter Verkehr) mit Angabe des Zeitraums, des Investitionsvolumens, der Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson und des Kontakts, der berechtigt ist, Referenzen zu liefern.
ZK5 QUALITÄT UND PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT DEN BAUABLÄUFEN [15%]
Mit diesem Kriterium soll die Qualität des Bauprogramms im Hinblick auf die Planung, Organisation und Priorisierung der für die Fertigstellung der Arbeiten erforderlichen Aktivitäten bewertet werden, wobei die technischen und logistischen Zwänge im Zusammenhang mit der Fertigstellung jedes Bauwerks zu berücksichtigen sind.
Beschreibung der Leistungshypothesen in Form von Personal- und Maschineneinsätzen (z. B. Personalstärke, Anzahl, Grösse der Teams, Zusammensetzung der Teams, Arbeitszyklen usw.).
BEWERTUNG DES NOMINALEN PREISES (ZK1.1)
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gut erfüllt; qualitativ gut
5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.
4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.
5. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.
6. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.
7. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden.
8. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt. Eine weitere Akteneinsicht ist nicht möglich.
9. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Uttigenstrasse 54
3600 Thoune
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
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