Ausschreibung 1327649: Kanalisation Schönmattweg und Strassensanierung Äussere Ringstrasse
Publiziert am: 31. März 2023
Einwohnergemeinde Thun
Schönmattweg: Ersatz der Mischabwasserkanalisation KS F32 bis F3201
Äussere Ringstrasse: Umgestaltung des Strassenraums
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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31. März 2023 | Publikationsdatum | |
31. März 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
21. April 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
6. April 2023 | Frist für Fragen | Fragen sind bis zum genannten Termin schriftlich zu stellen. Nach diesem Termin eingehende Fragen werden nicht beantwortet. |
21. April 2023 | Abgabetermin 00:00 | Datum des Poststempels massgebend. Das Angebot muss bei einer offiziellen Poststelle in der Schweiz spätestens am Tag des Eingabetermins (A-Post) aufgegeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
25. April 2023 | Offertöffnung | Datum des Poststempels massgebend. Das Angebot muss bei einer offiziellen Poststelle in der Schweiz spätestens am Tag des Eingabetermins (A-Post) aufgegeben werden. Für die Wahrung der Frist gilt Art. 42 VRPG (BSG 155.21). Die Anbietenden tragen die Beweislast der Fristwahrung. Eine Datierung mit eigener Frankiermaschine wird nicht als Beweis der Fristeinhaltung anerkannt. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
80 % | Z1 Preis |
20 % | Z2 Termine und Bauprogramm |
Zulassungsbedingungen
Zugelassen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er einen Gesellschafter bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen (Funktion/Verantwortung) auf.
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Keine.
- Allfällige Irrtümer des Anbieters in der Kalkulation und unzutreffende Annahmen in den Grundlagen derselben geben dem Anbieter keinen Anspruch auf Mehrforderungen.
- Der Unternehmer erklärt mit der Angebotseingabe, dass er aufgrund der Offertunterlagen, den bekannten Plänen und seiner Kenntnis der Baustelle keine Veranlassung für Regiearbeiten oder Nachtragsofferten sieht. Aufwendungen, die nach Auffassung des Unternehmers in den ausgeschriebenen Positionen dieses Leistungsverzeichnisses zur fachgerechten Ausführung der vorgesehenen Arbeiten nicht enthalten sind und deshalb separat zu entschädigen sind, müssen vom Unternehmer bei der Offertstellung geltend gemacht werden.
- Bauarbeiten, die nicht in der Offerte enthalten sind, dürfen erst begonnen werden, wenn die Bauleitung die entsprechenden Einheitspreise genehmigt hat oder wenn sie die Ausführung in Regie ausdrücklich anordnet.
- Als Konstruktionsmaterial sind die üblichen Materialien zu verwenden. Bei Verwendung von speziellen Qualitäten ist in der Offerte ein Mehrpreis oder eine separate Unterposition aufzuführen. Auf Verlangen der Bauleitung hat die Unternehmung den Eignungsnachweis für das von ihm vorgeschlagene Material vorzulegen. Erfüllt das von der Unternehmung vorgeschlagene Material die Anforderungen nicht, so muss die Unternehmung ein anderes, die Anforderungen erfüllendes Material liefern und einbauen, ohne dass sie hierfür die Berechtigung für eine Nachforderung ableiten kann. Bereits eingebautes, nicht geeignetes Material muss die Unternehmung auf ihre Kosten auswechseln.
- Für alle Schäden, die die Lieferfirma durch ihre Arbeiten verursacht, hat sie allein aufzukommen. Die Restzahlung der Bauabrechnung erfolgt erst, wenn die Unternehmung den Nachweis erbringt, alle Schäden abgefunden zu haben
- Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Mengen sind unverbindlich.
- Die Bauherrschaft behält sich folgende Massnahmen vor, welche den Anbieter nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Forderungen berechtigt:
o Die allfällig getrennte Vergebung von einzelnen Teilbereichen an dritte Unternehmer.
o Das vollständige Weglassen einzelner Aufgaben oder Teilbereichen.
o Die Umwandlung einer Akkord- in eine Regiearbeit.
o Die Ausführung in anderen als den im Vorausmass vorgesehenen Abmessungen einzelner Positionen.
Gemäss Ziffer 2 des vorgesehenen Werkvertrags der KBOB.
Es findet keine Begehung statt. Die Unternehmer sind verpflichtet, sich über die örtlichen Verhältnisse ins Bild zu setzen.
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts gewährleisten.
Die entsprechende Selbstdeklaration auf Formular 1 (Teil B, Angebot und Nachweise für Vergabeverfahren für Werkleistungen; KBOB-Dokument Nr. 13) im Anhang ist zu unterzeichnen und einzureichen.
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien.
www.simap.ch
Diese Ausschreibung und deren Inhalte können innert 10 Tagen seit ihrer Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Ausschreibung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Industriestrasse 2, Postfach 145
3602 Thun
Telefon: 033 225 89 37
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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