Zuschlag 1325017: Umgebungsarbeiten Spielplatz Zentrum
Publiziert am: 22. März 2023
Gemeinde Neuenhof, Abteilung Bau und Planung
wirtschaftlich günstigstes Angebot
Auftraggeber: | Gemeinde/Stadt |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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75 | Preis |
25 | Referenzen |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
15.03.2023
1
Es gilt die Rechtsmittelbelehrung der Gemeinde Neuenhof:
Rechtsmittelbelehrung
1. Gegen die Baubewilligung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen
seit Zustellung beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001
Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Gegen die Gebührenverfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30
Tagen seit Zustellung beim Gemeinderat, 5432 Neuenhof, Einsprache erhoben werden.
3. Die Beschwerde bzw. Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten,
d.h. es ist
a) anzugeben, wie die Rechtsmittelinstanz entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
4. Auf eine Beschwerde bzw. Einsprache, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern
1 bis 3 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
5. Der angefochtene Entscheid ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen
und soweit möglich beizulegen. Die Beschwerdeschrift bzw. Einsprache sind zu
unterzeichnen.
6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d. h., die unterliegende
Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen
Anwaltskosten zu bezahlen.
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Zürcherstrasse 107
5432 Neuenhof
Telefon: 056 416 21 23
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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