Ausschreibung 1323963: Fenstersanierung Schulhaus C, Ebnet

Publiziert am: 20. März 2023

Gemeinde

Komplettsanierung der bestehenden Fenster (ganzes Gebäude) - Austausch durch neue Fenster


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45421132: Einbau von Fenstern
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
20. März 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

17. April 2023 Frist für Fragen

None

28. April 2023 Abgabetermin 12:00

Formvorschriften: Angebote müssen bis 28.04.2023 an der Eingabeadresse eintreffen (A-Post Plus, Datum Poststempel) Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: BITTE NICHT ÖFFNEN - FENSTERSANIERUNG HAUS C EBNET

3. Mai 2023 Offertöffnung

Formvorschriften: Angebote müssen bis 28.04.2023 an der Eingabeadresse eintreffen (A-Post Plus, Datum Poststempel) Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: BITTE NICHT ÖFFNEN - FENSTERSANIERUNG HAUS C EBNET

3. Juli 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2023 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Rechtsmittelbelehrung:

1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Laurenzenvorstadt 11, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.

2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist
a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.

5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Kontakt

Gemeinde
Gemeindehausplatz 1
5070 Frick
Telefon: 062 865 28 12
E-Mail-Adresse:  
ramona.barone@frick.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1323963 Fenstersanierung Schulhaus C, Ebnet