Ausschreibung 1323481: I-AEP-LEM-GGE-STF/Loïc Dazin/GGE IA IV - CEM - Tiefbauarbeiten
Publiziert am: 15. März 2023
Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur
FbE Gleis 42, FbE Gleise A5 und 6, Wartungszentrum Montbrillant. - Infrastruktur für den Schienenverkehr,
Tiefbauarbeiten, Neukonfiguration des Bündels B, die insbesondere folgende Arbeiten umfasst:
- Entwässerung,
- Fundamente für LC-Masten und Hauptsignale,
- Schächte, Kanäle und Durchführungen für das Stromnetz und Weichenheizung,
- Netzwerke für die Trinkwasserversorgung,
- Verlängerung der Bahnsteige 3 und 4,
- Instandsetzung der Gleise 5/6.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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15. März 2023 | Publikationsdatum | |
15. März 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
11. April 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. |
22. Mai 2023 | Abgabetermin 00:00 | Bedingungen: Darüber hinaus muss jeder Anbieter das Angebot zwingend auf den folgenden Medien einreichen: Im Falle von Abweichungen sind die in Papierform eingereichten Angebotsunterlagen massgebend. Das Unternehmen reicht sein Angebot in 2 getrennten Umschlägen ein: Kein Element des "technischen" Angebots darf im "kommerziellen" Umschlag enthalten sein und umgekehrt. Die Angebote müssen in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) abgefasst und in CHF ausgestellt sein und an die folgende Adresse gesendet werden: Schweizerische Bundesbahnen SBB AG Formvorschriften Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-mail (romain.besson@cff.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung der beiden gelben Etiketten, die den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beiliegen, mit folgender Aufschrift einzureichen: «NICHT ÖFFNEN – GGE – IA IV – AO GC – Technisches Angebot» Kein Versand per Einschreiben. |
25. Mai 2023 | Offertöffnung | Bedingungen: Darüber hinaus muss jeder Anbieter das Angebot zwingend auf den folgenden Medien einreichen: Im Falle von Abweichungen sind die in Papierform eingereichten Angebotsunterlagen massgebend. Das Unternehmen reicht sein Angebot in 2 getrennten Umschlägen ein: Kein Element des "technischen" Angebots darf im "kommerziellen" Umschlag enthalten sein und umgekehrt. Die Angebote müssen in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) abgefasst und in CHF ausgestellt sein und an die folgende Adresse gesendet werden: Schweizerische Bundesbahnen SBB AG Formvorschriften Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-mail (romain.besson@cff.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen. Die Angebote sind in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung der beiden gelben Etiketten, die den vorliegenden Ausschreibungsunterlagen beiliegen, mit folgender Aufschrift einzureichen: «NICHT ÖFFNEN – GGE – IA IV – AO GC – Technisches Angebot» Kein Versand per Einschreiben. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
Zulassungsbedingungen
Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen.
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.
Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit anderen Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.
Eine Firma kann nur als ARGE-Mitglied oder als Subunternehmer teilnehmen.
EK1: Hinreichende Kapazität an Personal und technischen Mitteln.
EK2: Hinreichendes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem
Nachweise gemäss Kriterium EK1:
N1 - 1 oder max. 3 Referenzprojekte unter Bahnbetrieb, die in den letzten 15 Jahren durchgeführt wurden und deren Aufgaben, Komplexität und technisches Niveau mit denen des vorliegenden Auftrags vergleichbar sind, und zwar für jeden der folgenden Bereiche:
- Tiefbau
- Wasserdichte Gleisinfrastruktur AC22 Schiene mit Drainagen.
- LC/IS-Fundamente
- Richtbohrungen und/oder Horizontalbohrungen
Mehrere Bereiche können im Rahmen desselben Projektes nachgewiesen werden.
Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein.
Stammt die geforderte Referenz von
einem Subunternehmer, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subunternehmers beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Nachweise gemäss Kriterium EK2:
N2 - Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder bei nicht zertifizierten Unternehmen, Beschreibung des firmeneigenen Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
Zusätzliche Informationen
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Das Projektmanagement der SBB AG sieht eine Begehung wie folgt vor:
Datum/Zeit:
27.03.2023, 9:00 Uhr – 12:00 Uhr
Treffpunkt:
Rue des Gares 6, 1201 Genève, Suisse
Auskunft:
DGP Loïc Dazin, loic.dazin@cff.ch, Mobile: 079 623 36 43
DGT Pascal Arroyo, charles-pascal.arroyo@cff.ch, Mobile : 079 196 83 48
Teilnehmende:
1 Teilnehmer pro Anbieter
Schutzausrüstung:
- Gemäss RTE20100
- Oranges Gilet und zugelassene Sicherheitsschuhe sind für die Begehung obligatorisch.
- Helle Kopfbedeckungen sind untersagt.
Sprache:
Französisch
Anmeldung:
Bis 24.03.2023, 12:00 Uhr an loic.dazin@cff.ch mit nachstehenden Informationen
-Teilnehmer (Vorname, Name, Firma, E-Mail, Telefon).
Parkplätze:
Nein
Bemerkungen:
Eine Teilnahme wird dringend empfohlen. Die an der Begehung vermittelten Kenntnisse vor Ort werden bei der Bewertung der Angebote als bekannt vorausgesetzt (SIA 118 Artikel 16).
Grundsätzlich werden keine Fragen beantwortet, ausgenommen Verständnisfragen. Fragen von Relevanz werden aufgenommen und im Rahmen der Fragerunde allen Teilnehmern beantwortet.
Die Vergabebehörde vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieter, die die in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Teilnahmebedingungen und die geltenden Gesetzt einhalten. Dazu gehören insbesondere die Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichbehandlung von Frauen und Männern, des Umweltrechts sowie ein wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
Die SBB kann nur Angebote von Bietern aus der Schweiz / EU / EFTA oder dem Vereinigten Königreich annehmen.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Rue de la Gare de Triage 5
1020 Renens VD
Telefon: +41 79 623 36 43
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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