Ausschreibung 1323107: Instandsetzung Val di Run Viadukt; UF Via di Bogn
Publiziert am: 11. März 2023
Matterhorn Gotthard Infrastruktur AG
Die Matterhorn Gotthard Bahn (MGB) plant eine Sanierung des bestehenden Val di Run Viadukts südlich
der Station Sedrun. Das Viadukt befindet sich auf der Strecke Andermatt-Disentis.
Im Zuge der Viaduktsanierung wird ebenfalls die Fussgängerunterführung Via dil Bogn ersetzt, da diese
massive Mängel aufweist und die geforderte Schotterstärke von 40cm nicht eingehalten werden kann. Der
Projektperimeter liegt im Kanton Graubünden im Orte genannt Sedrun auf der Strecke «Andermatt-Disentis».
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Tags (Bau): |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
11. März 2023 | Publikationsdatum | |
13. März 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
31. März 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
31. März 2023 | Frist für Fragen | Fragen zur Ausschreibung werden ausschliesslich über SIMAP bearbeitet. |
24. April 2023 | Abgabetermin 00:00 | Das Angebot ist 1x in Papierform und 1x in digitaler Form (USB Stick) einzureichen. Bei Einreichung auf dem Postweg: Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Das Angebot ist mit dem Stichwort «Baumeisterarbeiten Val di Run und dem Vermerk «nicht öffnen» einzureichen |
27. April 2023 | Offertöffnung | Das Angebot ist 1x in Papierform und 1x in digitaler Form (USB Stick) einzureichen. Bei Einreichung auf dem Postweg: Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel. Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Das Angebot ist mit dem Stichwort «Baumeisterarbeiten Val di Run und dem Vermerk «nicht öffnen» einzureichen |
8. Mai 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
50% | Preis |
30% | Schlüsselpersonen |
20% | Technischer Bericht |
Zulassungsbedingungen
zugelassen
Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern der Bietergemeinschaften in mehreren Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
EK1: Referenzen über die Ausführung von 2 mit der vorgesehenen Aufgabe vergleichbaren realisierten Projekten (insbesondere bezüglich Sanierung Natursteinbogenbrücken, Gleisbau, Neubau von Durchlässen oder Unterführungen) in den letzten 10 Jahren.
EK2: Ausreichende personelle Ressourcen zur termingerechten Realisierung des Bauvorhabens.
EK3: Erklärung über den Gesamtumsatz der Unternehmung in den der Ausschreibung vorangegangenen drei Jahren. Der gemittelte Jahresumsatz muss mindestens doppelt so gross sein wie die Angebotssumme für die vorgesehene Aufgabe.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
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