Ausschreibung 1321893: N21.12 NEB Les Toules court terme-Réalisation des mesures UeMa (8832)

Publiziert am: 9. März 2023

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun

Die geplanten Massnahmen entlang der Galerien des Toules sind unten aufgelistet:
Verstärkungsrahmen am nördlichen Endportal und ein Halbportal für die Warnung unterhalb des Bauwerks;
Stabilisierung der Felsen unter zwei Halbpunkten durch die Herstellung von gunnitierte Wänden mit Verankerungen;
Instandsetzung von Pfeilern durch Wiederherstellung der Oberflächen;
Sanierung der Deckplatten durch den Bau von Neuen;
Sanierung der Unterseite der Deckplatte durch Wiederherstellung der Oberflächen;
Sicherung einer Dachrippe durch den Bau eines Stahlbetonträgers auf dem Dach ;
Sanierung von Pfeilerköpfen durch Wiederherstellung der Elemente mit Verbreiterung der Auflage und Schrumpfung;
Verstärkung von Mauerecken durch neue, daneben stehende Metallstützen;
Schutz der Pfeiler vor dem Aufprall von Fahrzeugen durch neue Rückhaltesysteme.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 45000000: Bauarbeiten
  • 45220000: Ingenieur- und Hochbauarbeiten
Tags (Bau):
  • 47: Kunstbauten
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
Untergruppen:
  • CW-C: Tiefbau
  • CW-O: Sonstige
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
9. März 2023 Publikationsdatum
None Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

30. März 2023 Frist für Fragen

Fragen sind unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 06.04.2023 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 30.03.2023 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

28. April 2023 Abgabetermin 00:00

Vollständiges Dossier in Papierform (2 Exemplare) und elektronisch auf Datenträger (2 USB-Sticks) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Ne pas ouvrir documents d'appel d'offres N21.12 NEB Les Toules court terme - Réalisation UeMa (8832)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1. Mai 2023 Offertöffnung

Vollständiges Dossier in Papierform (2 Exemplare) und elektronisch auf Datenträger (2 USB-Sticks) in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk «Ne pas ouvrir documents d'appel d'offres N21.12 NEB Les Toules court terme - Réalisation UeMa (8832)».

Bei Einreichung auf dem Postweg:
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

3. Juli 2023 Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Unternehmungen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
SCHLÜSSELPERSONEN
LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER

Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

Geforderte Nachweise:

Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den vorgegebenen Angebotsunterlagen eingereicht werden, da ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann:

1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK1.1 Referenz des Anbieters
Ein Referenzobjekt, dass nicht älter als 10 Jahre ist, über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Sanierung von Kunstbauten in Betrieb und unter Verkehr) mit Angabe von Zeitraum, des Investitionsvolumens (über 700'000.CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.
Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

2 WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
EK2.1 Jahresumsatz
Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

EK2.2 Nachweise
Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2.1: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.2.2: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.2.3: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.2.4: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV
Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Art. 26 Abs. 3 BöB inzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate

3 SCHLÜSSELPERSONEN
EK3.1 Referenz der Schlüsselpersonen
Ein Referenzobjekt, dass nicht älter als 10 Jahre ist, über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Sanierung von Kunstbauten in Betrieb und unter Verkehr) als Projektleiter mit Angabe von Zeitraum, des Investitionsvolumens (über 700'000.CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*),zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
(*) als Schlüsselpersonen gelten: Die Person, die die Rolle des Projektleiters wahrnehmen wird (der Verantwortliche für die Leitung der Baustelle und Hauptansprechpartner des Bauherrn und der öBL).

EK3.2 Nachweis Verfügbarkeit
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson (*) und des Stv. grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während den ersten 12 Monaten des Auftrages gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten.
(*) als Schlüsselpersonen gelten:
- Die Person, die die Rolle des Projektleiters wahrnehmen wird (der Verantwortliche für die Leitung der Baustelle und Hauptansprechpartner des Bauherrn und der öBL);
- Die Person, die die Aufgaben des Bauführers (verantwortlich für die Leitung der Bauarbeiten) ausführen wird.
Minimale Verfügbarkeit :
- Projektleiter : 25% ;
- Bauführer : 60%.

4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
EK4.1 Max. Leistungserbringung
Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 50%
Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

Sonstige Angaben:

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien
ZK1 PREIS [40%]
Beweiselemente : Leistungsverzeichnis, SBV-Berechnungsschema, Preisanalysen.
Beurteilungselement : Der für die Bewertung berücksichtigte Preis ist der Betrag des Angebots mit Rabatt, ohne Skonto und ohne Mehrwertsteuer, nach Kontrolle durch den Beauftragten des BH und Korrektur von arithmetischen Fehlern.

ZK2 BAUZEIT [15%]
Dauer der Arbeiten bis zur Abnahme des kontrollierten Bauwerks und der Verkehrsfreigabe der Verkehrsfläche.
Auf der Grundlage der geplanten Termine für Arbeiten erstellt der Anbieter ein detailliertes Arbeitsprogramm. Die Anbieter müssen alle Phasen, Unterphasen und Aufgaben, die sie für notwendig erachten, um die geplanten Aktivitäten zu zeigen, sowie ihre chronologische Abfolge detailliert aufführen. Die Anbieter müssen im Bauprogramm den Beginn und das Ende der Arbeiten, die Bestell- und Fertigungsfristen, die Entscheidungsmeilensteine sowie die Gesamtdauer der Arbeiten und die Dauer der arbeitsfreien Zeiten angeben. Geplantes Bauprogramm mit Bauzeiten gemäss den Vorgaben des ASTRA und Angabe von Zeitreserven.
Gemäss Dokument 01 Informations relatives à l'entreprise, unter Ziffer 3.2.

ZK3 QUALITÄT / PLAUSIBILITÄT DES ANGEBOTS [15%], unterteilt wie folgt :
ZK3.1 Technischer Bericht und Organigramm des Auftragnehmers, Gewichtung 10 %.
Der Anbieter wird in seinem technischen Bericht die Arbeiten und Aufgaben analysieren, die im Rahmen des vorgesehenen Auftrags auszuführen sind. Er wird Arbeitsverfahren vorschlagen, die zur vollständigen Ausführung der Arbeiten innerhalb der geforderten Frist und Qualität führen.
Der technische Bericht des Anbieters muss folgendes enthalten :
- Analyse der aus Sicht des Anbieters der erforderlichen Aufgaben;
- Bewertung/Analyse der Verkehrsführung ;
- Beschreibung des Arbeitsablaufs ;
- Bewertung / Kommentar der Umsetzung des Notfallkonzeptes;
- Angaben zur Materialbewirtschaftung und -entsorgung, Entwässerungskonzept gemäss Empfehlung SIA 431 ;
- Organisation und operatives Organigramm des Anbieters (mit namentlich Aufführung von Verantwortlichen und Stellvertretern, Entscheidungsflüssen und Funktionen, Beschreibung der Schwerpunkte).
Gemäss Dokument 01 Informations relatives à l'entreprise, unter Ziffer 3.3.1.
ZK3.2 Organisation der Baustelleneinrichtung, Gewichtung 2.5%.
Mit diesem Unterkriterium sollen die Unterlagen betreffend Baustelleneinrichtung (einschliesslich Installationsplan) und die Liste der verwendeten Maschinen und Geräte analysiert werden.
Gemäss Dokument 01 Informations relatives à l'entreprise, unter Ziffer 3.3.2.

ZK3.3 Qualitätsmanagementkonzept und Risikoanalyse, Gewichtung 2.5%.
Ziel dieses Unterkriteriums ist es, die übertragenen Aufgaben zu analysieren und die Antizipation des Unternehmens von Risiken, die bei der Ausführung der Arbeiten auftreten können, zu bewerten und Massnahmen vorzuschlagen, um diese Risiken zu vermeiden oder auf ein akzeptables Niveau zu senken.
Gemäss Dokument 01 Informations relatives à l'entreprise, unter Ziffer 3.3.3.

ZK4 QUALITÄT DES ANBIETERS [15%], unterteilt wie folgt :
Hinweis: Das Ersetzen von Schlüsselpersonen muss schriftlich beim Auftraggeber beantragt werden. Schlüsselpersonen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers ersetzt werden.
ZK4.1 Referenz der Schlüsselperson - Projektleiter (der Verantwortliche für die Leitung der Baustelle und Hauptansprechpartner des Bauherrn und der öBL), Gewichtung 10%
Ein Referenzobjekt, dass nicht älter als 10 Jahre ist, über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Sanierung von Kunstbauten in Betrieb und unter Verkehr) als Projektleiter mit Angabe von Zeitraum, des Investitionsvolumens (über 700'000.CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*),zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
(*) als Schlüsselperson gilt: Die Person, die die Rolle des Projektleiters wahrnehmen wird (der Verantwortliche für die Leitung der Baustelle und Hauptansprechpartner des Bauherrn und der öBL).
Gemäss Dokument 01 Informations relatives à l'entreprise, unter Ziffer 3.4.1.

ZK4.2 Referenz der Schlüsselperson - Bauführer (verantwortlich für die Leitung der Bauarbeiten), Gewichtung 5%
Ein Referenzobjekt, dass nicht älter als 10 Jahre ist, über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich (Sanierung von Kunstbauten in Betrieb und unter Verkehr) als Projektleiter mit Angabe von Zeitraum, des Investitionsvolumens (über 700'000.CHF exkl. MwSt.), ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*),zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.
(*) als Schlüsselperson gilt: Die Person, die die Aufgaben des Bauführers (verantwortlich für die Leitung der Bauarbeiten) ausführen wird.
Gemäss Dokument 01 Informations relatives à l'entreprise, unter Ziffer 3.4.2.

ZK5 QUALITÄT UND PLAUSIBILITÄT DES BAUPROGRAMMS MIT DEN BAUABLÄUFEN [15%]
Mit diesem Kriterium soll die Qualität des Bauprogramms im Hinblick auf die Planung, Organisation und Priorisierung der für die Fertigstellung der Bauarbeiten erforderlichen Aktivitäten bewertet werden, unter Berücksichtigung der technischen und logistischen Beschränkungen (insbesondere das Verkehrsmanagement während der Bauarbeiten) im Zusammenhang mit der Ausführung:
- Beschreibung der Leistungsannahmen in Form von Personal- und Maschineneinsätzen
(z. B. vorhandenes Personal, Anzahl, Grösse der Teams, Zusammensetzung der Teams, Arbeitszyklen usw.) ;
- Detaillierte Beschreibung des Konzepts für das Verkehrsmanagement während der Bauarbeiten ;
- Terminoptimierung: Arten, Modalitäten, Schichtarbeit, Änderung des Arbeitsablaufs usw. ;
- Reserven, Beschleunigungsmassnahmen: Beschreibung und Angabe der verfügbaren Reserven in Tagen; Beschreibung der geplanten Beschleunigungsmassnahmen mit Zeitersparnis in Tagen.
- Erläuterung des Arbeitsablaufs gemäss dem Terminplan, zeitkritischer Arbeitsverlauf mit Meilensteinen.
Gemäss Dokument 01 Informations relatives à l'entreprise, unter Ziffer 3.5.

PREISBEWERTUNG ZK1
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angabe
1 = sehr schlecht erfüllt; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlecht erfüllt; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = erfüllt; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gut erfüllt; qualitativ gut
5 = sehr gut erfüllt; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung

Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.

----
2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

5. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

6. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

7. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden.

8. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente des Projekts sind beigelegt.

9. Bewertung der Angebote:
Gemäss Artikel 40 der BöB: Da die Prüfung und Bewertung der Angebote einen erheblichen Aufwand fordert, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, alle Angebote auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen einer ersten Prüfung zu unterziehen. Auf dieser Grundlage wählt sie mindestens die drei bestrangierten Angebote aus und unterzieht eine umfassende Prüfung und Bewertung

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Uttigenstrasse 54
3600 Thoune
Telefon: +41 58 468 24 00
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.thun@astra.admin.ch